Auch Arbeitnehmende wollen Flexibilität

30. August 2018 Meinungen

Nicht nur der eigenen Gesundheit zuliebe war es diesen Sommer ratsam, einen kühlen Kopf zu bewahren. Auch in der politischen Debatte um Flexibilisierungen im Arbeitsgesetz ist es angezeigt, sich in der Hitze des Gefechts nicht verrückt machen zu lassen. Die Gewerkschaften beschwören gerne mit reichlich Emotionen und alarmistischen Tönen die «brutale Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes», die «massive Bedrohung der Sonntagsruhe» oder die «weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen» herauf und sehen in einem Anflug von Panik die «grundlegendsten Arbeitsschutzbestimmungen» in Gefahr».

Da drängt sich ein nüchterner Blick auf die Fakten auf, um die Diskussion wieder zu versachlichen. Erstens ist der Kreis der Arbeitnehmenden klein, die überhaupt von den in zwei parlamentarischen Vorstössen geforderten flexibleren Arbeitsbedingungen Gebrauch machen könnten. Wie viele Personen die darin erwähnten «Arbeitnehmer mit leitender Tätigkeit sowie Fachspezialistinnen in vergleichbarer Stellung» bzw. «Leitenden Arbeitnehmerinnen sowie Fachspezialisten in vergleichbar autonomer Stellung» effektiv umfassen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau zu beziffern. Klar ist aber, dass nicht mehr als 20 Prozent aller Arbeitnehmenden in der Schweiz überhaupt in solch «leitender» Funktion tätig sind und dass darunter auch die meisten «Fachspezialisten» fallen werden. Klar ist zudem, dass sich für Schichtarbeitende und Arbeitnehmende, die an Öffnungszeiten gebunden sind – mit anderen Worten für alle, die keine Arbeitszeitautonomie haben –, rein gar nichts ändern wird. Dazu kommt schliesslich, dass kaum alle Arbeitgeber die neuen Regelungen tatsächlich anwenden werden.

Zweitens gilt es die Darstellung zu hinterfragen, die Befreiung von der Arbeitszeiterfassung komme einer «Verschlechterung der Arbeitsbedingungen» gleich und bedeute, quasi rund um die Uhr erreichbar sein zu müssen. Entgegen dieser Behauptung ist die sogenannte Vertrauensarbeitszeit aus Optik der Arbeitnehmenden in leitenden Tätigkeiten durchaus mit Vorteilen verbunden. Sie ermöglicht mehr Selbstbestimmung bei der Festlegung von Arbeitsbeginn und -ende, Pausen, Arbeits- und freien Tagen. Damit geht eine höhere Flexibilität einher, um die Erwerbstätigkeit mit anderen Aufgaben, typischerweise der Betreuung von Kindern oder weiteren familiären Pflichten, zu vereinbaren. Wer über Autonomie und Flexibilität verfügt, arbeitet in der Regel motivierter und dadurch produktiver – was sich nicht zuletzt positiv auf den Lohn auswirkt. Umgekehrt zeigen zahlreiche wissenschaftliche Studien, dass fehlende Autonomie und geringer Handlungsspielraum am Arbeitsplatz mit gesundheitlichen Problemen in Verbindung stehen. Eine Lockerung der Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen, ist also nicht nur aus Arbeitgeber-, sondern genauso aus Arbeitnehmersicht positiv.

 

Autonomie und Flexibilität bei der Arbeit steigern die Motivation und die Produktivität.

Die Faktenlage macht deutlich: Mit ihrer Strategie, das Thema emotional hochzukochen und sich mit reisserischen Behauptungen der Diskussion zu verschliessen, politisieren die Gewerkschaften an den heutigen Bedürfnissen hinsichtlich der Arbeitsorganisation vorbei. Schade für all jene Arbeitnehmenden in leitenden Tätigkeiten, die von den Vorzügen einer höheren Flexibilität und Autonomie in ihrer täglichen Arbeit profitieren möchten.