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Der Ständerat ist heute der Empfehlung der SGK-S gefolgt und spricht sich für eine jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente ab 2026, jeweils im Dezember, an anspruchsberechtigte Personen aus. Über die Art der Finanzierung wird erst im neuen Jahr entschieden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband befürwortet eine Finanzierung mittels befristeter Mehrwertsteuererhöhung als solidarischste und fairste Lösung: Jene, die direkt profitieren, beteiligen sich damit auch an der Finanzierung.
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat keine Entscheidung in Bezug auf die Hinterlassenenrenten getroffen. Sie hat sich für eine Aufschiebung entschieden, bis die Botschaft zur Initiative «Ja zu fairen Renten auch für Ehepaare» vorliegt. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbands macht das Aufschieben und Verknüpfen von verschiedenen politischen Geschäften in der 1. Säule den Anschein einer gestarteten AHV-Reform.
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Der Bundesrat hat entschieden, dass neu das nachträgliche Einkaufen in die Säule 3a möglich ist. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, da damit das individuelle und selbstverantwortliche Alterssparen gefördert wird. Dies ist entscheidend für eine solide Vorsorge und die Nachhaltigkeit des Schweizer Drei-Säulen-Systems.
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates befürwortet die einmal jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente ab 2026. Weiter ist sie auf die durch den Bundesrat geplante Senkung des Bundesbeitrags an die AHV sowie die Finanzierung der 13. AHV-Rente durch eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,7 Prozentpunkte eingetreten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Beschlüsse, empfindet allerdings die erteilten Prüfaufträge an die Verwaltung als eine unnötige Verzögerung.
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