Home → Sozialpolitik → Ergänzungsleistungen
Seit der Einführung vor gut 70 Jahren hat die Aufsicht über die meisten Sozialversicherungen der ersten Säule kaum Änderungen erfahren. Der Bundesrat will mit einer Reihe von Gesetzesanpassungen eine Modernisierung des Führungs- und Aufsichtssystems erreichen. Die Landesregierung hat nun, mehr als zwei Jahre nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens, die Botschaft zur Anpassung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.
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Bund und Kantone analysieren in einem gemeinsamen Projekt die Aufgabenteilung beim System der Ergänzungsleistungen. Dieser Schritt ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband längst fällig.
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Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hat in der Schlussabstimmung der beiden Räte die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die Revision bringt die EL zwar in wichtigen Bereichen voran. Bei den Mietansprüchen macht sie jedoch einen bedauerlichen Rückschritt. Unter dem Strich verfehlt sie die Ziele deutlich.
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Der Nationalrat hat eine Motion überwiesen, die den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesänderung beauftragt, um die Finanzierung von Betreutem Wohnen über die EL sicherzustellen. Damit sollen Heimeintritte für betagte Menschen verzögert oder vermieden werden. Dazu müssen insbesondere auch die richtigen Anreize gesetzt werden.
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