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Am Donnerstag hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) seine jüngsten Schätzungen der Finanzperspektiven für die wichtigsten Sozialversicherungen AHV, IV und EO publiziert. Im Kern gehen diese davon aus, dass die Corona-Krise kurzfristig zwar zu erheblichen Einbussen führen wird, sich die Effekte aber mittelfristig relativieren werden. Die Arbeitgeber nehmen diese Einschätzung mit verhaltenem Optimismus auf.
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Auch der Ständerat will die Obergrenze für das Solidaritätsprozent aufheben und damit die Arbeitslosenversicherung schneller entschulden.
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Nach dem Bundesrat und der nationalrätlichen Wirtschaftskommission will auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats auf eine Obergrenze für den Solidaritätsbeitrag in der Arbeitslosenversicherung (ALV) künftig verzichten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt dieses Vorhaben ab, obwohl ein gesunder Haushalt der ALV auch in seinem Interesse ist.
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Um die Arbeitslosenversicherung (ALV) schneller zu entschulden, soll künftig auch auf Lohnbestandteilen über 315’000 Franken ein sogenanntes Solidaritätsprozent erhoben werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats befürwortet diese Anpassung. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist für einen gesunden Haushalt der ALV und einen schnellen Abbau ihrer Schulden. Eine Aufhebung der Obergrenze für den Solidaritätsbeitrag lehnt der SAV allerdings ab.
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