Arbeitsmarkt
Drittstaatenkontingente: Bei Wegfall des Status S braucht es eine Erhöhung für qualifizierte Arbeitskräfte
16. Juli 2026
Vernehmlassungen
Die Schweizer Wirtschaft bleibt auf hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband fordert deshalb, die Kontingente für das Jahr 2027 mindestens auf dem Niveau des Vorjahres beizubehalten. Sollte der Schutzstatus S aufgehoben werden, braucht es zusätzliche Kontingente, damit qualifizierte und bereits integrierte Arbeitskräfte – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – in einen ordentlichen Aufenthaltsstatus wechseln und dem Schweizer Arbeitsmarkt erhalten bleiben können.
Allgemein
Vernehmlassung zu den Bilateralen III: Die Vorteile überwiegen
24. Oktober 2025
Vernehmlassungen
Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes liegt mit dem vorliegenden EU-Verhandlungspaket ein ausgewogener Kompromiss vor. Es bringt Rechtsklarheit und Planbarkeit für Unternehmen, sichere Perspektiven für Beschäftigte und eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung, die das Inlandpotenzial ergänzt, ohne es zu verdrängen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich daher für das vorliegende Verhandlungspaket aus. Einen Ausbau des Kündigungsschutzes lehnen die Arbeitgeber hingegen ab.
Arbeitsmarkt
Drittstaatenkontingente: Flexibilität und Planungssicherheit müssen gewährleistet bleiben
10. Juli 2025
Vernehmlassungen
Damit die Schweizer Wirtschaft den Fachkräftebedarf auch 2026 decken kann, fordern die Arbeitgeber unveränderte Drittstaatenkontingente für das nächste Jahr. Die damit gewährleiste Planungssicherheit und Flexibilität bleiben für den Standort Schweiz zentral. In Bezug auf die UK-Kontingente fordern die Arbeitgeber die Beibehaltung der bisherigen Praxis.
Arbeitsmarkt
Allgemein
Arbeitskräfte
Zugang zum Arbeitsmarkt: Arbeitgeber unterstützen gezielte Vereinfachungen
10. Juni 2025
Vernehmlassungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst in seiner Stellungnahme zur AIG-Revision gezielte Vereinfachungen: Für Schutzbedürftige soll künftig insbesondere bei Aufnahme und Beendigung einer Erwerbstätigkeit eine Melde- statt Bewilligungspflicht gelten. Ausserdem sollen in der Schweiz ausgebildete Drittstaatenangehörige unter bestimmten Voraussetzungen einfacher in der Schweiz arbeiten dürfen.
Arbeitsmarkt
Arbeitszeit
Das Arbeiten im Homeoffice mit Gestaltungsfreiheit modernisieren
11. Dezember 2024
Vernehmlassungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt bezüglich der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» die Zielsetzung, wonach Arbeitnehmende durch die Lockerung des Arbeitsgesetzes Arbeit und private Verpflichtungen besser miteinander vereinbaren können. Insbesondere eine Ausweitung des Tageszeitrahmens auf 17 Stunden und die Möglichkeit, freigenommene Tage teilweise am Sonntag nachzuholen, erachtet er als sinnvoll.