Das heutige BVG-Gesetz stammt aus einer Zeit der Einverdienerhaushalte. Einer Zeit, in welcher der Mann in einer Familie meist allein fürs Erwerbseinkommen zuständig war und die Frau auf Kinder und Haushalt schaute. Nun – mehr als 40 Jahre später – ist die Lebens- und Arbeitsrealität eine andere. Entsprechend bedarf es auch bei der zweiten Säule modernisierender Anpassungen. Eine grosse Reform ist überfällig.

Besonders störend am heutigen Gesetz ist es, dass viele Teilzeiterwerbstätige, aber auch Personen mit mehreren Jobs oder tiefen Löhnen, keine BVG-Rente erhalten. Und auch aufgrund der höheren Lebenserwartung, hinkt das BVG den Entwicklungen hinterher.

Die BVG-Reform bringt unsere berufliche Vorsorge ins 21. Jahrhundert: Sie ist zwingend notwendig für mehr Generationengerechtigkeit, zur besseren Absicherung von Teilzeitarbeitenden und Personen mit mehreren Jobs und für mehr Stabilität des bewährten 3-Säulen-Prinzips.