Home → Sozialpolitik → Familienzulagen
Die grosse Kammer spricht sich in der Sondersession 2024 gegen eine Erhöhung der Familienzulagen aus. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, da eine Anpassung der Beiträge an die Teuerung bereits im Familienzulagengesetz enthalten und damit nicht zusätzlich einzuführen ist.
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Der Ständerat bereinigte in der Frühlingssession 2024 die Differenz in Bezug auf die Änderung des Familienzulagengesetzes. Die Übergangsfrist zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs beträgt neu drei anstatt nur zwei Jahre. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, nicht aber die Gesetzesänderung an sich.
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Nach dem Ständerat stimmt heute auch der Nationalrat einem vollen Lastenausgleich für Familienausgleichskassen zu. Die Arbeitgeber bedauern diesen Entscheid, da es ein klarer Eingriff in kantonale Kompetenzen ist. Sie hätten als Kompromiss einen Teillastenausgleich bevorzugt.
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Die Motion von Ständerat Isidor Baumann zur Änderung des Familienzulagengesetzes (Einführung eines vollen Lastenausgleichs) fordert, dass ein voller Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen zwingend wird. Die Arbeitgeber lehnen einen solch starken Eingriff in den kantonalen Föderalismus und die Schwächung der Wirtschaftsverbände ab. Der Ständerat hat in der Herbstsession 2023 nun über einen Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Umsetzung dieser Motion beraten.
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