Home → Sozialpolitik → Familienzulagen
Die grosse Kammer folgt bei der Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) dem Bundesrat. Sie schafft unter anderem die Grundlage, dass arbeitslose, alleinstehende Mütter während der EO-Mutterschaftsentschädigung auch Familienzulagen beantragen können.
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Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Familienzulagen anpassen, um mehrere Gesetzeslücken zu schliessen. Insbesondere sollen Ausbildungszulagen künftig bereits ab dem 15. Lebensjahr ausgerichtet werden können.
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Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt die Anpassungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen. Damit sollen Gesetzeslücken geschlossen und die Zulagen ab Ausbildungsbeginn ausbezahlt werden.
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Der Bundesrat will die Mindestvorgaben des Bundes für die kantonalen Kinderzulagen erhöhen, um die Steuervorlage 17 mehrheitsfähig zu machen. Er erreicht damit aber das Gegenteil.
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