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Übereinkommen Nr. 191 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)

18. Dezember 2024 News

Das IAO-Übereinkommen Nr. 191 schlägt eine Aktualisierung des Rahmenwerks der grundlegenden Prinzipien und Rechte für eine sichere und gesunde Arbeitsumwelt vor. Der Nationalrat beriet heute das Geschäft und beschloss eine Rückweisung an den Bundesrat; das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Arbeitsmarkt Internationales

Grenzüberschreitendes Homeoffice: Nationalrat sagt «Ja» zum Besteuerungs-Gesetz

17. April 2024 News

Der Nationalrat hat dem Bundesgesetz über die Besteuerung des Homeoffice im internationalen Verhältnis zugestimmt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Entscheidung. Die neue gesetzliche Grundlage erhöht die Rechtssicherheit und ermöglicht eine dauerhafte Etablierung des grenzüberschreitenden Homeoffice.

Arbeitsmarkt Internationales

Grenzüberschreitendes Homeoffice: Die Arbeitgeber begrüssen Steuerabkommen mit Italien

13. November 2023 News

Die Schweiz und Italien haben eine Erklärung unterzeichnet, in der Regeln für die Besteuerung von Homeoffice festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit steuerfrei von zu Hause aus erledigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Einigung.

Allgemein Internationales

Wirtschaft und Landwirtschaft gemeinsam für die OECD-Steuerreform

25. Mai 2023 Medienmitteilungen

Am 18. Juni 2023 findet die Abstimmung über die OECD-Mindeststeuer statt. Für die Dachverbände der Wirtschaft und Landwirtschaft ist klar, dass Schweizer Unternehmen vor aufwändigen Steuerverfahren im Ausland geschützt und zusätzliche Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben sollen. Darum sagen economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizer Bauernverband Ja zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer.

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Grenzüberschreitendes Homeoffice: Die Arbeitgeber begrüssen Steuerabkommen mit Frankreich

23. Dezember 2022 News

Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine dauerhafte Lösung für die Besteuerung der Einkünfte aus dem Homeoffice geeinigt. Ab dem 1. Januar 2023 wird bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr aus dem Homeoffice möglich sein, ohne dass die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit in Frage gestellt wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüßt diese Einigung.