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Der Nationalrat hat dem Bundesgesetz über die Besteuerung des Homeoffice im internationalen Verhältnis zugestimmt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Entscheidung. Die neue gesetzliche Grundlage erhöht die Rechtssicherheit und ermöglicht eine dauerhafte Etablierung des grenzüberschreitenden Homeoffice.
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Die Schweiz und Italien haben eine Erklärung unterzeichnet, in der Regeln für die Besteuerung von Homeoffice festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit steuerfrei von zu Hause aus erledigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Einigung.
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Am 18. Juni 2023 findet die Abstimmung über die OECD-Mindeststeuer statt. Für die Dachverbände der Wirtschaft und Landwirtschaft ist klar, dass Schweizer Unternehmen vor aufwändigen Steuerverfahren im Ausland geschützt und zusätzliche Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben sollen. Darum sagen economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizer Bauernverband Ja zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer.
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Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine dauerhafte Lösung für die Besteuerung der Einkünfte aus dem Homeoffice geeinigt. Ab dem 1. Januar 2023 wird bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr aus dem Homeoffice möglich sein, ohne dass die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit in Frage gestellt wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüßt diese Einigung.
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