Home → Arbeitsbedingungen
Der Bundesrat will Personen, die vom Ukraine-Krieg flüchten, rasch und unbürokratisch Schutz gewähren. Dazu schlägt er die Aktivierung des «Schutzstatus S» vor, der nach Konsultation der Partnerorganisationen definitiv beschlossen wird. Ermöglicht werden soll eine rasche Arbeitsmarktintegration. Bei der Klärung administrativer Fragen werden sich die Arbeitgeber aktiv einbringen.
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Abgesehen von der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie den Isolationsvorschriften hebt der Bundesrat praktisch alle corona-bedingten Einschränkungen auf. Die Arbeitgeber begrüssen diesen entschiedenen Ausstieg und die Rückkehr zu einer Normalität, bei der eigenverantwortliches Handeln in allen Lebensbereichen wieder im Vordergrund steht.
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Die bundesrätlichen Perspektiven mit klaren Lockerungsschritten sind für die Arbeitgeber richtig. Bei der Zertifikats- und Maskenpflicht sollte der Bundesrat allerding noch rascher und entschiedener voranschreiten, um danach alle auferlegten Einschränkungen aufzuheben.
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Beim Homeoffice für Grenzgänger sind besondere Auflagen zu beachten. Um Klarheit in Bezug auf die wichtigsten rechtlichen Fragen zu schaffen, die sich in Zusammenhang mit der Ausweitung des Homeoffice stellen, haben die Wirtschaftsverbände der Westschweiz den «Leitfaden Grenzüberschreitendes Homeoffice» ausgearbeitet. Dieses Dokument behandelt insbesondere die möglichen Risiken für die Arbeitgeber und enthält einschlägige Empfehlungen.
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