Ja zum bilateralen Weg – Nein zur Kündigungsinitiative

26. September 2019 News

Der Nationalrat geht mit gutem Beispiel voran. Er hat als Erstrat die Nein-Parole zur Kündigungsinitiative der SVP gefasst. Die Arbeitgeber unterstützen diesen Kurs.

Die grosse Kammer nahm die in der Herbstsession begonnene Diskussion zur Kündigungsinitiative der SVP wieder auf. Die Parlamentarier liessen sich vom grossen Reigen der SVP-Redner nicht beirren und beschlossen mit 123 zu 63 Stimmen bei drei Enthaltungen die Nein-Parole zur Volksinitiative. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Vernunftsentscheid gegen die Kündigungsinitiative, die den Schweizer Wohlstand aufs Spiel setzt. Denn die Volksinitiative, über die Herr und Frau Schweizer voraussichtlich im Mai 2020 abstimmen werden, fordert die Kündigung des Abkommens zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Dieser Schritt kommt einer Ablehnung aller Abkommen der Bilateralen I gleich, die über die sogenannte Guillotine-Klausel miteinander verknüpft sind und das Verhältnis zur EU, dem grössten Exportmarkt und wichtigsten Handelspartner der Schweiz (siehe Grafik), regeln.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft.

Die Zahlen sprechen für sich: Die Bilateralen I führen in der Schweiz zu einem Wohlstandsgewinn von bis zu 4’400 Franken pro Kopf und Jahr.

Arbeitsplätze und Wohlstand gefährdet

Die SVP-Initiative liefert keine gleichwertigen Alternativen zum bilateralen Weg. «Mit dieser Initiative werden vorsätzlich Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt», betont Simon Wey, Chefökonom des SAV. Der SAV setzt bei der Stellenbesetzung in erster Linie auf inländische Arbeitskräfte. Dennoch müssen Schweizer Unternehmen fehlende Arbeits- und Fachkräfte in EU28/EFTA- und Drittstaaten anwerben können. Die von den Schweizer Unternehmen gelebte Zuwanderungspraxis ermöglicht den Arbeitgebern nicht nur die effiziente Besetzung ihrer Stellen, sondern führt gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco auch nicht zu einer problematischen Verdrängung der Schweizer Arbeitnehmer. Wie der diesjährige Observatoriumsbericht des Seco beim Alterssegment der 25- bis 64-Jährigen zeigt, waren im vergangenen Jahr 89,1 Prozent der Zuwanderer aus EU28/EFTA-Ländern erwerbstätig.

Somit begünstigte die Zuwanderung aus EU28/EFTA-Ländern den wirtschaftlichen Strukturwandel der letzten Jahre, führte zu Tausenden von zusätzlichen Arbeitsplätzen, brachte Fachwissen in die Firmen und trug massgeblich zum gegenwärtigen Wohlstand bei. Am Schweizer Wohlstand partizipiert dank eines austarierten Lohnschutzsystems zudem eine breite Bevölkerungsschicht.

Bilaterale I und FlaM als Erfolgsgeschichte

In der Beurteilung der Kündigungsinitiative konzentrieren sich die Arbeitgeber auf die Flankierenden Massnahmen (FlaM), dank welchen das hiesige Niveau des Arbeitnehmerschutzes sichergestellt wird. Die Einhaltung der ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wird von den Sozialpartnern garantiert. Die Erfolgsgeschichte dieses Kontrollinstruments belegt, dass die Kündigungsinitiative ins Leere schiesst. Es gibt keinen Anlass, von der mittlerweile 15-jährigen FlaM-Praxis abzukehren und einen Wegfall der funktionierenden bilateralen Verträge, allen voran die Personenfreizügigkeit, zu riskieren.

Der Ständerat berät die Vorlage in der Wintersession. Die Arbeitgeber setzen sich – mit einer breiten europapolitischen Allianz von stark+vernetzt – dafür ein, dass die Bilateralen I auch in der kleinen Kammer und schliesslich an der Urne nicht in Gefahr gebracht werden.