Stressbedingte Krankheiten: Keine einfachere Anerkennung als Berufskrankheit notwendig

30. Mai 2024 News

Eine parlamentarische Initiative verlangt eine Gesetzesänderung, damit stressbedingte Krankheiten einfacher als Berufskrankheiten anerkannt werden. Die von der Initiative geforderte Anpassung ist aus Sicht der Arbeitgeber zu umfassend und trägt dem Fakt zu wenig Rechnung, dass Stress eine durch mehrere Faktoren ausgelöste Krankheit ist. Zielführender als eine Gesetzesanpassung ist eine stärkere Prävention.

Ein dichtgedrängter Kalender auf der Arbeit, zeitintensive Hobbies und per Handy für das Umfeld immer erreichbar: Alle diese Faktoren können zu Stress führen. Kurzfristig ist dies für die meisten Menschen kein Problem. Bleibt eine solche Belastung aber über längere Zeit bestehen, kann sie zu stressbedingten Krankheiten wie zum Beispiel zu Schlafstörungen oder Magenproblemen führen.

Psychische Erkrankungen sind komplex und gerade stressbedingte Krankheiten können durch unterschiedliche Faktoren – berufliche, aber auch private – ausgelöst werden. Falls die Krankheit infolge eines stark überwiegenden Anteils durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst ist, gibt es heute eine gesetzliche Grundlage, damit sie als Berufskrankheit deklariert wird. Eine Parlamentarische Initiative, die in der Sommersession 2024 vom Nationalrat behandelt wurde, fordert, dass die Schwelle zur Deklaration als Berufskrankheit heruntergesetzt wird. Mit dieser Anpassung des Gesetzes würden aber nicht nur die stressbedingten, sondern noch viele weitere Krankheiten schneller als Berufskrankheit gelten.

Bereits heute trägt das Gesetz unterschiedlichen Krankheiten Rechnung. Eine Anpassung ist aus Sicht der Arbeitgeber nicht notwendig. Ausserdem könnte die Anpassung die Prämien für Berufsunfälle um mehr als das Doppelte ansteigen lassen. Diese Prämien werden vollumfänglich durch die Arbeitgeber getragen. Da stressbedingte Krankheiten aber multifaktoriell ausgelöst werden, spielen auch arbeitsfremde Faktoren – wie beispielsweise familiäre oder finanzielle Umstände – eine Rolle. Solange es sich nicht um eine Berufskrankheit handelt, gilt heute deshalb eine Mischfinanzierung, bei der Arbeitnehmende und Arbeitgeber sowie die öffentliche Hand ihren Anteil beisteuern. Anstatt stressbedingte Krankheiten schneller als Berufskrankheit abzustempeln, sollten vielmehr die ursächlichen Faktoren berücksichtigt und die Prävention gestärkt werden.

Der Nationalrat sieht hier ebenfalls keinen Handlungsbedarf und hat der Initiative in der Sommersession 2024 keine Folge gegeben.