Am 1. Juni 2004 wurden die flankierenden Massnahmen (FlaM) zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union eingeführt. Seit 20 Jahren spielen die FlaM eine entscheidende Rolle beim Schutz der hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen vor missbräuchlichen Unterschreitungen. Sie zielen darauf ab, gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen zu gewährleisten.
Die FlaM umfassen die allgemeine Beobachtung des Schweizer Arbeitsmarktes sowie Kontrollen zur Einhaltung der minimalen sowie der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Kontrolleure sind in allen Regionen und Branchen im Einsatz und arbeiten nach einem risikobasierten Ansatz. Dadurch richten sich die Kontrollen nach den spezifischen Risiken der jeweiligen Regionen und Branchen.
Gemäss des vom Staatssekretariat für Wirtschaft publizierten FlaM-Berichts für das Jahr 2023 wurden im vergangenen Jahr in 36’582 Unternehmen die Lohn- und Arbeitsbedingungen von insgesamt 158’848 Personen kontrolliert. Damit konnte das Kontrollziel aus der Entsendeverordnung trotz der leichten Abnahme der Kontrollen erreicht werden. Es wurden insgesamt 7 Prozent der Schweizer Arbeitgeber, 26 Prozent der Entsandten und 31 Prozent der selbstständigen Dienstleistungserbringenden kontrolliert.
In Branchen mit allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) betrug die Verstossquote im vergangenen Jahr 23 Prozent. In Branchen ohne ave GAV wurden in 21 Prozent der Kontrollen Lohnunterbietungen festgestellt. Aufgrund des risikobasierten Ansatzes ist ein Vergleich dieser Werte miteinander oder mit den Werten der vergangenen Jahre nicht sachgerecht, da sich die Branchen und Regionen, auf die sich die Kontrolltätigkeiten fokussieren, jährlich ändern. Aus der Perspektive der Wirksamkeit der FlaM zeigen die Verstossquoten aber, dass der risikobasierte Ansatz ein effektives Instrumentarium ist, um Lohndumping aufzudecken und damit zu bekämpfen.
Die FlaM sind ein wichtiges Instrument zum Schutz des hiesigen Lohnniveaus – was mit dem neusten FlaM-Bericht einmal mehr bestätigt wurde. Im Hinblick auf das zukünftige Verhältnis der Schweiz mit der Europäischen Union fordern die Arbeitgeber folglich, dass die Schweiz auch künftig ihr duales Kontrollsystem der Lohn- und Arbeitsbedingungen beibehalten kann.