Home → Bilaterale Verträge
Der Bundesrat hat heute darüber informiert, dass er die neuesten Fortschritte, welche in den Gesprächen der Sozialpartner bezüglich Lohnschutz im Rahmen der Bilateralen III erzielt wurden, zur Kenntnis nimmt. Dabei handelt es sich um Massnahmen einerseits zur Sicherung der heute bereits allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge und anderseits zur Schaffung eines verbesserten Rechtsschutzes für inländische Betriebe. Die Arbeitgeber begrüssen diese sozialpartnerschaftliche Lösung als Gewinn für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
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Der Bundesrat hat heute darüber informiert, dass er die Fortschritte, welche die Sozialpartner bezüglich Lohnschutzsicherung im Rahmen der Bilateralen III erzielt haben, zur Kenntnis nimmt. Die Arbeitgeber stellen fest, dass sozialpartnerschaftliche Lösungen gefunden werden konnten, welche den Lohnschutz sicherstellen, ohne den flexiblen Arbeitsmarkt einzuschränken.
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Heute hat der Bundesrat kommuniziert, dass die intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen wurden. Die Arbeitgeber begrüssen diese durch den Bund erzielten Fortschritte. Sie werden das Verhandlungsergebnis und die innenpolitische Umsetzung, sobald beides vorliegt, vertieft prüfen. Für die Arbeitgeber ist es zentral, das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz wieder auf ein stabileres Fundament zu stellen und damit für Planungssicherheit zu sorgen.
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Die Annahme der Kündigungsinitiative II würde das Ende des erfolgreichen bilateralen Erfolgsweg der Schweiz mit der EU bedeuten. Angesichts der demographischen Entwicklung ist die Schweiz heute und auch in Zukunft auf die Zuwanderung von Arbeitskräften angewiesen. Die Personenfreizügigkeit ist dabei ein Teil der Lösung. Deshalb braucht es wirksame Massnahmen gegen die unerwünschten Folgen der Zuwanderung sowie konkrete Lösungen in Bereichen wie Arbeitsmarkt, Asylwesen, Wohnungsbau und Infrastrukturpolitik.
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