Familienzulagen: Nationalrat lehnt unnötige Erhöhung ab

16. April 2024 News

Die grosse Kammer spricht sich in der Sondersession 2024 gegen eine Erhöhung der Familienzulagen aus. Die Arbeitgeber begrüssen diesen Entscheid, da eine Anpassung der Beiträge an die Teuerung bereits im Familienzulagengesetz enthalten und damit nicht zusätzlich einzuführen ist.

Um gleich 100 Franken pro Monat und Kind sollten die Familienzulagen aufgrund der allgemeinen Teuerung steigen – bei einkommensschwachen Familien sogar noch mit einem Zuschlag von 50 Franken pro Kind. So verlangte es eine parlamentarische Initiative, die gestern vom Nationalrat im Rahmen der Sondersession behandelt und deutlich mit 121 zu 64 Stimmen abgelehnt wurde. Das Geschäft ist damit erledigt. 

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Ablehnung. Das Familienzulagengesetz sieht bereits eine Anpassung an die Teuerung vor. Ausserdem können Kantone schon heute die Mindestsätze für Familienzulagen nach Bedarf anpassen – was einige Kantone auch tun. Weiter hätte eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen – was die Initiative ebenfalls vorsieht –Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Diese müssten vollumfänglich von den Arbeitgebern getragen werden und führten entsprechend zu einer weiteren Steigerung der Arbeitskosten. Von solchen Beeinträchtigungen der Wettbewerbsfähigkeit ist klar abzusehen.  

Das Thema der Erhöhung der Familienzulagen ist damit aber leider noch nicht komplett vom Tisch: Das Parlament wird sich mit einer zweiten parlamentarischen Initiative befassen müssen, die eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um jeweils 50 Franken verlangt. Auch wenn es sich hierbei um eine weniger starke Erhöhung handelt, ist diese Änderung aus denselben Gründen (Teuerungsanpassung bereits im Gesetz enthalten; Kantone können und sollen selbst entscheiden) abzulehnen.