Home → Personenfreizügigkeit (FZA)
Die Annahme der Kündigungsinitiative II würde das Ende des erfolgreichen bilateralen Erfolgsweg der Schweiz mit der EU bedeuten. Angesichts der demographischen Entwicklung ist die Schweiz heute und auch in Zukunft auf die Zuwanderung von Arbeitskräften angewiesen. Die Personenfreizügigkeit ist dabei ein Teil der Lösung. Deshalb braucht es wirksame Massnahmen gegen die unerwünschten Folgen der Zuwanderung sowie konkrete Lösungen in Bereichen wie Arbeitsmarkt, Asylwesen, Wohnungsbau und Infrastrukturpolitik.
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Der jüngste Observatoriumsbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft zeigt, wie wichtig die arbeitsmarktbezogene Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum für das Beschäftigungswachstum in der Schweizer Volkswirtschaft ist. Der Bericht betont zudem die positiven Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialwerke.
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Der Wohlstand in der Schweiz kommt nicht von ungefähr: Dank dem Marktzugang zum EU/EFTA-Raum durch die bilateralen Verträge mit der EU und der Personenfreizügigkeit prosperieren viele Schweizer Unternehmen. Doch politische Angriffe gefährden diese Grundlagen und damit die wirtschaftliche Stabilität des Landes.
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Die flankierenden Massnahmen (FlaM) schützen seit nunmehr 20 Jahren erfolgreich die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz vor missbräuchlichen Unterschreitungen. Der neuste Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft zeigt einmal mehr, wie wichtig die FlaM für den Lohnschutz und den Erhalt der hiesigen Arbeitsbedingungen sind.
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