Betriebliche Lohngleichheitsanalysen widerlegen Mythos

7. März 2022 Meinungen

Arbeitgeber, die zum Jahresbeginn 100 oder mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen, hatten bis Mitte 2021 Zeit, um eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Wichtig dabei ist, dass diese Analyse von einer unabhängigen Stelle überprüft werden muss. Die ersten Resultate bestätigen die Erwartungen der Arbeitgeber: Firmen mit einer diskriminierenden Lohnstruktur sind eine höchst seltene Ausnahme. Zum gleichen Befund kam zuvor bereits eine Auswertung des «Competence Centre for Diversity & Inclusion» (CCDI) der Universität St. Gallen, wie in der «NZZamSonntag» nachzulesen ist.

Von diesen aktuellen Betriebskontrollen unbeeinflusst, stellt das Eidgenössische Gleichstellungsbüro auf seiner Website immer noch auf das Ergebnis des schweizweiten Vergleichs aller Frauenlöhne mit allen Männerlöhnen aus dem Jahr 2018 ab. Es rechnet auf der Basis der Lohnstrukturerhebung vor, dass die Lohnabrechnungen der Frauen im Durchschnitt jeden Monat um 1512 Franken tiefer seien als bei den Männern. 45 Prozent des Lohnunterschieds könnten nicht erklärt werden und würden daher «eine potenzielle Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts enthalten». Dass solche Thesen insbesondere Frauen empören, ist absolut verständlich. Es gibt keinen Grund, einer Frau einen tieferen Lohn zu bezahlen als einem Mann, nur, weil sie Frau ist.

Nun zeigen die Ergebnisse der betrieblichen Lohnanalysen, dass die vom eidgenössischen Gleichstellungsbüro zitierte (potenzielle) und schweizweite Lohndiskriminierung nicht der Realität in den Betrieben entspricht. Zweifelsohne eignen sich aber Resultate, die eine Lohndiskriminierung der Frauen bekräftigen, optimal, um das Terrain zu ebnen für zusätzliche politische und gewerkschaftliche Forderungen nach staatlicher Lohnregulierung, Lohnkontrollen, Lohntransparenz und Sanktionen. Die vielen politischen Vorstösse der letzten Monate belegen, dass solche Empörungsrufe gehört werden.

Firmen mit einer diskriminierenden Lohnstruktur sind eine höchst seltene Ausnahme.

Zu bedenken geben müsste dabei auch, dass selbst das Bundesamt für Statistik, das für die Durchführung dieses schweizweiten statistischen Vergleichs verantwortlich ist, betont, dass sich die unerklärte Lohndifferenz nicht als quantitatives Mass für Lohndiskriminierung interpretieren lasse. Ein wichtiger Grund dafür sei, dass nicht alle Merkmale der Beschäftigten, die für die Lohnbestimmung relevant sind, in den Daten verfügbar seien.

Diese Kritik erhebt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) schon seit langem. Und auch die Wissenschaft schliesst sich dieser Kritik an. Laut einer kürzlich erschienenen Studie der Universität Basel überschätzt die Analyse-Methode des Bundes den nicht erklärbaren Lohnunterschied zwischen Frauen und Männer.

Entscheidend sind daher die guten Nachrichten von der betrieblichen Front: «Löhne in der Schweiz: Frauen werden kaum diskriminiert », «Löhne in 300 Firmen geprüft. Erste Ergebnisse sind überraschend positiv» «Lohngleichheit in Baar ist gewährleistet», «Post stellt sich bei der Lohngleichheit ein gutes Zeugnis aus». Die Liste von solchen positiven Meldungen zur Lohngleichheit zwischen Frau und Mann lässt sich beliebig erweitern. Gemäss der Auswertung des «Competence Centre for Diversity & Inclusion» (CCDI) der Universität St. Gallen halten 97 Prozent der untersuchten Unternehmen das Gleichstellungsgesetz ein. Die vom Eidgenössischen Gleichstellungsbüro zitierte potenzielle schweizweite Lohndiskriminierung spiegelt sich in den Lohnanalysen in der Praxis nicht. Wen wundert es da, dass die Gewerkschaften bereits wieder orakeln, «dass etliche Firmen die Auswertung so konfigurieren, dass ihre Resultate besser ausfallen, oder sie gar nicht teilnehmen». Diese Vermutung stellen sie wohlgemerkt auf, obwohl den Unternehmen bei der Prüfung eine unabhängige Stelle über die Schulter schaut.

Angesichts solcher Stimmungsmache gegen die Unternehmen sind diese nun gefordert, über ihre guten Ergebnisse aus den betrieblichen Lohnkontrollen zu sprechen. Die Nagelproben zeigen nämlich eindrücklich, wie fragwürdig die von den Gewerkschaften aufgebauschte angebliche Lohndiskriminierung zwischen Frau und Mann ist. Es gilt nun anzuerkennen, dass die Unternehmen, dort, wo wirklich noch nötig, Abhilfe gegen eine Diskriminierung ihrer Mitarbeiterinnen geschaffen haben. Darum sind politische Bestrebungen, das Gleichstellungsgesetz weiter zu verschärfen, abzulehnen.