Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern mittels einer betrieblichen Analyse durchzuführen. In der Wahl des Instruments sind die Unternehmen grundsätzlich frei, der Bund stellt aber das Analysetool Logib zur Verfügung.
Logib soll die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern prüfen. Das Tool erfasst allerdings nicht alle Faktoren, welche Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern erklären können. Angesichts der methodischen Schwächen von Logib enthält das Instrument richtigerweise einen doppelten Korrekturmechanismus.
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) hat vergangenen Sommer angekündigt, diesen Korrekturmechanismus per 2024 abzuschwächen – ein Schritt, der nicht nur gravierend, sondern aus Sicht der Arbeitgeber auch unverständlich ist. Die durch das EBG angestrebten Änderungen führen dazu, dass deutlich mehr Unternehmen ungerechtfertigterweise der Lohndiskriminierung beschuldigt würden. Zudem sind Unternehmen, denen eine Lohndiskriminierung bescheinigt wird, von Vergabeprozessen öffentlicher Aufträge ausgeschlossen, was für die betroffenen Unternehmen auch finanziell schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Darauf reagiert nun eine Motion, die anlässlich der Session eingereicht wurde. Sie erkennt die schwerwiegenden Konsequenzen dieser Änderungen und fordert eine Sistierung. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Motion 23.4437, die eine Beibehaltung des bisherigen Kontrollregimes bis ins Jahr 2032 fordert.
Lohngleichheit ist auch den Arbeitgebern ein wichtiges Anliegen. Mit ihren betrieblichen Lohngleichheitsanalysen leisten sie einen wichtigen Beitrag. Entsprechend wichtig ist es aber auch, dass die geltenden Regeln nicht plötzlich geändert werden. Der Bestrebung nach Lohngleichheit wird mit solchen Massnahmen ein Bärendienst erwiesen. Sie schaffen Willkürlichkeit und fördern das Misstrauen vonseiten der Betriebe. Angesichts dessen unterstützen die Arbeitgeber auch eine weitere Motion, die eine Beibehaltung der bisherigen Spielregeln fordert.
Beide Motionen führen zu einer Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes. So unschön es ist, noch detailliertere Regeln in das Gesetz schreiben zu müssen: Rechtliche Verbindlichkeit ist für die Unternehmen unerlässlich.