Nationalrat lehnt neue Vorschriften zu Lohngleichheit ab

25. September 2020 News

Der Nationalrat hat eine längere Debatte zur Frage der Lohngleichheit geführt und dabei gleich vier Vorstösse abgelehnt. Die Mehrheit wollte am erst kürzlich angepassten Gleichstellungsgesetz nichts ändern. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Entscheide, mit denen die Rechtssicherheit respektiert wird.

Der Nationalrat will die Bestimmungen zu den vorgeschriebenen Lohnanalysen in Unternehmen ab 100 Angestellten nicht verschärfen. Vier Vorstösse mit Forderungen, das Gesetz zu verändern, lehnte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) ab.

Es handelte sich um eine Standesinitiative des Kantons Waadt und drei parlamentarische Initiativen der SP. Die Waadt (18.323) verlangte, den Kantonen zusätzliche Kompetenzen zur Realisierung der Lohngleichheit zu übertragen. Mit der parlamentarischen Initiative 19.453 wurde gefordert, dass schon Firmen mit einer 50-köpfigen Belegschaft in die Analysepflicht genommen werden, wobei auch Lernende mitgezählt werden sollen. Die parlamentarische Initiative 19.452 verlangte, neue Meldepflichten und eine öffentlich zugängliche schwarze Liste einzuführen. Mit der parlamentarischen Initiative 19.444 sollte ausserdem eine Busse von bis zu 40’000 Franken eingeführt werden.

Gemäss dem geänderten Gleichstellungsgesetz müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Beschäftigten bereits jetzt prüfen, ob sie ihre Angestellten beim Lohn diskriminieren. Diese gesetzliche Grundlage ist erst seit dem 1. Juli in Kraft, und die ersten betriebsinternen Analysen müssen bis Ende Juni 2021 durchgeführt werden. Die Mehrheit der grossen Kammer fand es, genauso wie der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), deshalb stossend, dass ohne irgendwelche Erfahrungen mit der neuen Gesetzesvorschrift den Arbeitgebern bereits weitere Verpflichtungen auferlegt werden sollen. Der SAV begrüsst die Entscheide des Nationalrats und wird sich weiterhin gegen Eingriffe in die Lohnpolitik der Firmen einsetzen.