Home → stabile Lohnentwicklung
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Erhöhung des Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank. So kann der steigenden Inflation und einem weiteren Absinken der Kaufkraft von Arbeitnehmern entgegengewirkt werden. Diesen Tatsachen müssten die Gewerkschaften auch bei der Höhe der Lohnforderungen Rechnung tragen. Wie negativ sich die heutige Leitzinserhöhung auf die konjunkturelle Situation auswirkt, bleibt abzuwarten.
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Trotz eines nach wie vor guten wirtschaftlichen Umfelds und eines auf Hochtouren laufenden Arbeitsmarkts bleibt die Euphorie aus. Dies hat gute Gründe, denn auch mit vollen Auftragsbüchern können die Betriebe nicht aus dem Vollen schöpfen. Dabei gesellt sich zum toxischen Mix aus Fachkräftemangel und Lieferengpässen auch zunehmend die steigende Inflation. Diese reduziert nämlich nicht nur die Kaufkraft von Arbeitnehmern, sondern wirkt sich auch negativ auf die Betriebe aus, bei welchen sich die Margen und somit der Spielraum für Lohnerhöhungen mindern.
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Im Jahr 2022 bleiben die AHV/IV-Renten sowie die Grenzbeträge im BVG aufgrund der im Vorjahr erfolgten Anpassungen unverändert. Den bei 1 Prozent belassenen BVG-Mindestzinssatz betrachten die Arbeitgeber aufgrund der aktuellen Entwicklungen nach wie vor kritisch. Die wichtigsten Änderungen betreffen die «Weiterentwicklung der IV», die per 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
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