Der Wohlstand der Schweiz hängt wesentlich vom Aufbau und der Besetzung hochqualifizierter Stellen ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Wirtschaftsstruktur der Schweiz mit der Diversifizierung von Branchen massgeblich zur Resilienz der Volkswirtschaft beigetragen hat. Allein mit inländischen Fachkräften wäre diese Entwicklung jedoch kaum möglich, fehlt es dem hiesigen Arbeitsmarkt doch zunehmend an Arbeitskräften und insbesondere auch an hochqualifiziertem Personal.
Im von einem akuten Arbeitskräftemangel geprägten Schweizer Arbeitsmarkt wird es für die hier ansässigen Unternehmen immer schwieriger, die händeringend gesuchten Spezialisten zu finden. Zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels setzen die Arbeitgeber in erster Linie auf die bessere Ausschöpfung des inländischen Potenzials. Dieses ist jedoch beschränkt: So weist der hiesige Arbeitsmarkt bereits heute eine tiefe Arbeitslosigkeit und eine im europäischen Durchschnitt hohe Erwerbsbeteiligung auf. Da sich zudem auch die Länder im EU/EFTA-Raum mit rückläufigen Zahlen von Personen im erwerbsfähigen Alter konfrontiert sehen, dürfte die Rekrutierung von hochqualifiziertem Personal mittels Personenfreizügigkeit zunehmend schwieriger werden. Angesichts dieser Kombination von Arbeitskräftemangel im Inland und gleichzeitig immer schwieriger werdender Rekrutierung im EU/EFTA-Raum sind die Unternehmen darauf angewiesen, die dringend benötigten Spezialisten auch ausserhalb des EU/EFTA-Raums rekrutieren zu können. Um diese Drittstaatenangehörigen in der Schweiz zu rekrutieren, müssen Arbeitgeber nachweisen, dass die offene Stelle trotz intensiver Suchbemühungen nicht mit geeigneten Kandidaten aus der Schweiz oder den EU/EFTA-Ländern besetzt werden konnte.
Jedes Jahr legt der Bundesrat mittels Kontingenten fest, wie viele hochqualifizierte Fachkräfte die Schweizer Wirtschaft aus Nicht-EU/EFTA-Staaten und aus Grossbritannien im Folgejahr rekrutieren darf. Im Rahmen einer Konsultation hatte der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) die Möglichkeit, den Bedarf der Wirtschaft für das Jahr 2025 mitzuteilen.
Aus Sicht der Arbeitgeber wird sich der Bedarf der Wirtschaft an Fachkräften aus Drittstaaten kaum verringern, sondern es ist mit einem gesteigerten Bedarf im Jahr 2025 zu rechnen. Jedoch dürfte er im nächsten Jahr voraussichtlich mit der Kontingentshöhe aus dem laufenden Jahr und der Vorjahresreserve aufgefangen werden können.
Der SAV beantragt dem Bundesrat daher, im Jahr 2025 die Kontingentshöhe von 2024 unverändert beizubehalten und die Kontingente wie folgt festzulegen:
- für Drittstaaten: 8’500 Kontingente (4’500 Aufenthaltsbewilligungen B, 4’000 Kurzaufenthaltsbewilligungen L)
- für Erwerbstätige aus dem Vereinigten Königreich (UK): 3’500 Kontingente (2’100 B, 1’400 L)
- für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA: 3’500 Kontingente (500 B, 3’000 L)
Der SAV warnt hingegen davor, die Kontingente für das neue Jahr zu senken. Zu knapp angesetzte Kontingente für Spezialisten aus Drittstaaten erweisen der Schweizer Wirtschaft einen Bärendienst. Denn sie schützen nicht inländische Arbeitsplätze, sondern gefährden Projekte mit hoher Wertschöpfung – und damit auch Arbeitsplätze in der Schweiz.
Wichtig für die Wirtschaft ist, dass der notwendige Spielraum bezüglich Rekrutierung von Drittstaatenangehörigen vorhanden bleibt, um allfällige Nachfragespitzen abdecken zu können. Dieser Spielraum ist mit einer Beibehaltung der Kontingente gegeben. Handlungsbedarf sehen die Arbeitgeber nach wir vor beim Zulassungsverfahren, um ein Kontingent erhalten zu können. Deren Komplexität sowie die hohen Zulassungsvoraussetzungen sind mit ein Grund, weshalb die Kontingente vonseiten der Wirtschaft nicht immer ausgeschöpft werden können.