Mit der Totalrevision der Allgemeinbildung soll ebendiese an unterschiedlichen Stellen angepasst und damit modernisiert werden. So soll unter anderem die Kompetenzorientierung gestärkt werden. Gerade diesen Punkt erachtet der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) als grosse Chance, denn dadurch ergäben sich spannende Möglichkeiten zur Optimierung der Schnittstellen zwischen dem allgemeinbildenden Unterricht (ABU) und dem Berufskundeunterricht (BKU). Davon würden insbesondere Berufe profitieren, in denen allgemeine und berufliche Kompetenzen starke Bezüge zueinander haben. Aus Sicht des SAV ist entscheidend, dass die Lernenden die erforderlichen Kompetenzen erwerben und dies auf eine möglichst nachhaltige und effiziente Art und Weise. Dies haben die Arbeitgeber auch in ihrer Vernehmlassungsantwort an das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) so festgehalten.
Chance zur Schnittstellenoptimierung nutzen
Anpassungsbedarf sehen die Arbeitgeber bei den vorgeschlagenen Änderungen im Lernbereich «Gesellschaft». In der Vernehmlassungsvorlage sind die Kompetenzen dort zu wenig genau definiert. Als Konsequenz bleibt auch die Schnittstelle zu den Berufskenntnissen sehr vage. Mit der geplanten Einführung sogenannter «Schlüsselkompetenzen» würde die Koordination von allgemeinbildendem Unterricht und Berufskundeunterricht sogar noch komplizierter. Aus Sicht der Arbeitgeber ist es unverständlich, weshalb ein berufsspezifischer Umgang mit dieser Schnittstellenproblematik durch die Abschaffung der Ausnahmeregelung verunmöglicht werden soll. Dies gilt insbesondere auch für Branchen, die heute die Allgemeinbildung integral im Berufskundeunterricht anbieten, da die Vorlage dies künftig implizit verunmöglicht. Mit einem solchen Regulativ würden alternative und innovative Umsetzungsmöglichkeiten generell nicht mehr zugelassen.
Schriftliche Abschlussprüfungen dürfen kein Präjudiz schaffen
Über den vorgesehenen Wegfall der schriftlichen Abschlussprüfungen sind sich die Mitglieder des SAV einig, dass dies kein Präjudiz für den künftigen Umgang mit den schulischen Prüfungen der Berufskenntnisse (BK) sein darf. Ob und inwiefern BK-Prüfungen sinnvoll sind, sollte sich vom Bedürfnis der Branche ableiten.
Flexibles und innovatives Bildungssystem wahren
In Bezug auf die Totalrevision der Berufsmaturitätsverordnung (BMV) und des Rahmenlehrplans für die Berufsmaturität (BM) begrüsst der SAV die Optimierungsanstrengungen in Richtung der besseren Verständlichkeit. Auch bei dieser Vorlage äussert der SAV seine Bedenken zu Inhalten, die einem flexiblen und innovativen Bildungssystem im Weg stehen. Die Aufnahme von «Blended Learning», also die Verbindung von Präsenzunterricht und E-Learning, als Unterrichtsoption in der BMV ist klar zu begrüssen. Dadurch können flexible Ausbildungsmodelle gefördert und die Jugendlichen besser auf die digitalisierte Arbeits- und Bildungswelt vorbereitet werden. Die Eckwerte zur Umsetzung dürfen dabei aber nicht zu restriktiv formuliert werden, denn der Bildungsgang muss schlussendlich auch für Berufstätige einfach gestalt- und umsetzbar bleiben. Zudem bemängelt der SAV, dass bei Pilotprojekten, die bisher zu neuen Ansätzen geführt und somit die Berufsmaturität attraktiver gemacht haben, restriktivere Kriterien angewandt werden sollen. Es ist wichtig, dass die BMV diesen Bereich nach wie vor stärkt und nicht mit einer unnötig starr formulierten Regulierung hemmt.
Branchenspezifische Umsetzungsmöglichkeiten beibehalten
Die Arbeitgeber schätzen die Optimierungsarbeiten bei beiden Revisionen und unterstützen, dass durch klarere Anforderungen die Verbindlichkeit und die Qualitätssicherung erhöht werden sollen. Allerdings ist dieses Ziel mit den aktuellen Vorlagen nur teilweise erreicht. Zudem ist aus Sicht des SAV wichtig, dass branchenspezifische Umsetzungsmöglichkeiten erhalten bleiben und Lösungen gesucht werden, die das Berufsbildungssystem insgesamt stärken und nicht aufgrund von Überregulierung innovationshemmend wirken. Die Verordnungen bilden einen Rahmen, der ermöglichen und nicht verbieten soll.