Das Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge (BVG) wird während des Arbeitslebens aus jährlichen Altersgutschriften von Arbeitnehmer und Arbeitgeber angespart. Die Beitragssätze für die Altersgutschriften steigen dabei – abhängig vom Alter – stufenweise an. Im aktuellen System gibt es gleich vier Abstufungen: 7, 9, 14 und 18 Prozent. Die letzte Stufe wird mit 55 Jahren erreicht. Allein aus diesem Grund ist selbst unter der Annahme eines identischen Nettolohnes ein 25-jähriger Arbeitnehmer heute 11 Prozent günstiger als eine 55-jährige Arbeitnehmerin. Die BVG-Reform würde hier für eine dringend benötigte Anpassung sorgen: Neu soll es noch zwei Stufen von Sparbeiträgen (9 und 14 Prozent) geben und die höchste Stufe würde bereits mit 45 Jahren erreicht. Damit würden die Arbeitsmarktchancen von über 50-Jährigen im Vergleich mit heute gestärkt.
Die geplante Reform der zweiten Säule berücksichtigt aber auch die Situation der Bürgerinnen und Bürger, welche 15 Jahre und weniger vor dem ordentlichen Referenzalter stehen (15 Übergangsjahrgänge). Zur Kompensation der in der Vorlage enthaltenen Senkung des Umwandlungssatzes erhalten sie einen Rentenzuschlag. Rentnerinnen und Rentner sind von den geplanten Änderungen des Umwandlungssatzes nicht betroffen. Ihre Renten bleiben unangetastet.
Dies zeigt einmal mehr: Die BVG-Reform ist nicht nur eine überfällige Modernisierung der beruflichen Vorsorge, von der Teilzeitarbeitende und Mehrfachbeschäftigte – insbesondere Frauen – profitieren, sondern eine breit abgestützte und durchdachte Vorlage, die auf mehreren Ebenen ansetzt und das System an die aktuellen Gegebenheiten anpasst. Davon profitieren auch die älteren Arbeitnehmenden!
Deshalb ist für die Arbeitgeber klar: Es braucht ein JA zur BVG-Reform am 22. September 2024.
Weiter Informationen auch auf der Themenseite zur BVG-Reform oder der Kampagnen-Webseite.