Anlässlich der Sondersession behandelte der Erstrat beide Motionen zum Thema des Teuerungsausgleichs bei den AHV Renten. Während er die Motion der Mitte-Fraktion (22.3792) mit 99 zu 92 Stimmen annahm, wurde jene der SVP für einen «massvollen Teuerungsausgleich bei der AHV» abgelehnt. Letztere würde im Unterschied zur ersten Motion den Mischindex für die Anpassung der Renten beibehalten.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt, dem Votum des Bundesrats folgend, beide Motionen und damit das Prinzip einer Rentenanpassung auf der alleinigen Grundlage der gegenwärtigen Teuerung ab. Zum einen passt der Bundesrat die Rente gemäss Gesetz (Art. 33ter AHVG) alle zwei Jahre an, mit der nächsten Anpassung per 1. Januar 2023. Eine ausserordentliche Anpassung, wie sie in den Motionen vorgebracht wird, ist damit schlichtweg unnötig. Bei der Anpassung stützt sich der Bundesrat auf den Mischindex, der sich aus der durchschnittlichen Lohn- und Preisentwicklung zusammensetzt. Würde man nun, wie es diese Motionen beinhalten, willkürlich in diesen Prozess eingreifen, indem man die Renten nur der Teuerung anpasst, gewichtete man die Preisentwicklung und damit die laufenden Renten viel stärker als die neuen Renten. Der Mischindex hat zudem den Vorteil, dass die AHV-Renten im Falle eines realen Lohnwachstums über die Teuerung hinaus ansteigen können. So wurden sie in den letzten Jahren aufgrund der geringen oder gar negativen Inflation stärker erhöht, als dies die alleinige Teuerung erfordert hätte.
Ein zweites, nicht minder wichtiges Argument der Arbeitgeber gegen die Forderungen der Motion der SVP ist die willkürliche finanzielle Umverteilung von anderen Bereichen hin zur AHV, um die Rentenanpassungen zu finanzieren. Dies ist kein taugliches Instrument, da es die Investitionen für andere Bereiche tangiert und andere gesellschaftliche Realitäten nicht miteinbezieht.
Die Arbeitgeber erhoffen sich eine Korrektur im Ständerat, der die Motionen als nächstes behandelt.