Umsetzung und Finanzierung 13. AHV-Rente: Vorerst befristet und vollständig über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

8. Juli 2024 Vernehmlassungen

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente für alle kostet ab 2026 4,2 Milliarden und später laufend mehr. Nur eine Finanzierung mittels Mehrwertsteuer verteilt die Lasten fair, denn auf die direkt Profitierenden des Rentenausbaus beteiligen sich an den Kosten. Mittelfristig führt kein Weg an strukturellen Reformen vorbei, allen voran eine Erhöhung des ordentlichen Referenzalters.

Dass die beschlossene 13. AHV-Rente für alle – ab 2026 4,2 Milliarden Franken, später jährlich laufend mehr – irgendwie finanziert werden muss, war bereits vor der Abstimmung klar. Die Initiantinnen und Initianten versuchten jedoch, diesen Fakt stets unter den Teppich zu kehren respektive es hiess immer, die AHV habe genügend Geld. Heute wissen wir längst, dass das nicht stimmte. Folglich wird seit der Annahme der Vorlage über die Finanzierung diskutiert.  

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat unterschiedliche Finanzierungs-Varianten ausgearbeitet. Entweder sollen die Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte erhöht werden oder alternativ die Finanzierung über Lohnbeiträge von 0,5 und eine Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozentpunkte umgesetzt werden. Gleichzeitig will der Bundesrat den Bundesanteil an den Kosten bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform von 20,2 auf 18,7 Prozent senken. Bezüglich Auszahlungszeitpunkt schlägt der Bundesrat eine jährliche Auszahlung der 13. AHV-Rente Ende des Jahres vor. Über all diese Vorschläge hat der Bund die Vernehmlassung eröffnet und auch der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat dazu Stellung bezogen. 

Eine Finanzierung über die Lohnabgaben lehnen die Arbeitgeber entschieden ab: Es ist stossend und unsolidarisch, wenn die Kosten einzig auf den arbeitstätigen Teil der Bevölkerung abgewälzt werden und nicht auch jene einen Beitrag leisten, welche am stärksten profitieren und auch am stärksten für die klare Zustimmung an der Urne gesorgt haben. Wird die Finanzierung dagegen via Mehrwertsteuer sichergestellt, leisten alle ihren Beitrag – also auch die profitierenden Rentnerinnen und Rentner. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich deshalb dafür aus, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente vorerst befristet und vollständig über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer abgewickelt werden soll. Die Senkung des Bundesanteils soll vorerst mittels Kapitalerträge des AHV-Fonds finanziert werden. Der SAV ist einverstanden damit, dass die Ausbezahlung jährlich erfolgt.  

Das Stimmvolk hat sich für die 13. AHV-Rente ausgesprochen, was die Arbeitgeber akzeptieren. Wichtig ist nun eine möglichst solidarische Finanzierung des Ausbaus. Die Schweiz wird aber nicht darum herumkommen, strukturelle Sanierungsmassnahmen – zum Beispiel durch die Erhöhung des Referenzalters – für die nächste AHV-Reform zu beschliessen. Nur so kann die erste Säule langfristig stabilisiert werden.