Home → Flankierende Massnahmen (FlaM)
In der nationalen Tripartiten Kommission des Bundes hatten die Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen Gelegenheit, zum Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) «Prüfung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit» Stellung zu nehmen.
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Die Anzahl Kontrollen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen konnte gemäss Staatssekretariat für Wirtschaft im vergangenen Jahr wieder zulegen. Die Arbeitgeber begrüssen diese risikobasierten Kontrollen und sind von deren Nutzen für die Schweizer Wirtschaft überzeugt.
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Die Anzahl Kontrollen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen lag im vergangenen Jahr leicht unter dem festgelegten Wert. Angesichts der Corona-Schutzmassnahmen wurde dennoch intensiv kontrolliert. Für die Arbeitgeber ist das ein weiterer Beweis, dass sich das Instrument der flankierenden Massnahmen auch in der Gesundheitskrise bewährt.
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Der Schweizerische Arbeitgeberverband und economiesuisse begrüssen das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Mobilität von Dienstleistungserbringern.
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