Arbeitsmarkt
FlaM-Bericht 2025 bestätigt wirksamen Lohnschutz und gezielte Kontrollen
17. Juni 2026
News
Der neuste Bericht zu den flankierenden Massnahmen bestätigt, dass der Lohnschutz in der Schweiz weiterhin funktioniert. Das gesetzliche Kontrollziel wurde erneut erreicht. Die Ergebnisse bestätigen die Wirksamkeit des bestehenden Systems und des risikobasierten Kontrollansatzes.
Allgemein
Arbeitgeber für Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU
14. Oktober 2025
Medienmitteilungen
Der Vorstand des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes hat heute über die Bilateralen III beraten und mit grosser Mehrheit eine Zustimmung zum vorliegenden EU-Verhandlungspaket beschlossen. Die Vorteile, namentlich die Stabilität, Planungssicherheit und Rechtssicherheit, überwiegen klar. Ein Ausbau des Kündigungsschutzes wird dagegen – weil sachfremd – abgelehnt.
Arbeitsmarkt
Lohnschutz: Risikobasierter Kontrollansatz bewährt sich
11. Juni 2025
News
Der neuste Bericht zu den flankierenden Massnahmen bestätigt, dass der risikobasierte Kontrollansatz gezielt Lohnunterbietungen aufdeckt und die Arbeitsbedingungen in der Schweiz wirksam vor Lohndumping schützt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich dafür ein, dass dieses bewährte System auch in Zukunft erhalten bleibt.
Arbeitsmarkt
Lohnschutz: Flankierende Massnahmen haben sich bewährt
10. Juni 2024
News
Die flankierenden Massnahmen (FlaM) schützen seit nunmehr 20 Jahren erfolgreich die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz vor missbräuchlichen Unterschreitungen. Der neuste Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft zeigt einmal mehr, wie wichtig die FlaM für den Lohnschutz und den Erhalt der hiesigen Arbeitsbedingungen sind.
Allgemein
Bilaterale III: Grünes Licht für Verhandlungen mit der EU
8. März 2024
News
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU. Das aufgrund einer breiten Vernehmlassung weiter präzisierte Verhandlungsmandat bietet eine solide Basis für den Verhandlungsstart. Dass die Schweizer Bedürfnisse beim Lohnschutz auch im späteren Abkommen Eingang finden, ist von grösster Bedeutung.