Bilaterale III: Arbeitgeber zeigen sich erfreut über die weiteren Fortschritte

15. Dezember 2023 Medienmitteilungen

Der Bundesrat hat heute kommuniziert, dass ein Verhandlungsmandat für die Verhandlungen mit der EU ausgearbeitet wurde. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen neuerlichen Fortschritt. Im neuen Jahr sollten nun die Verhandlungen mit der EU so rasch wie möglich starten. Geordnete Verhältnisse zum wichtigsten Handelspartner der Schweiz sind für dieses exportorientierte Land im Herzen von Europa von grosser Bedeutung.

Anfang November hat der Bundesrat die Sondierungsgespräche mit der EU auf technischer Ebene weitgehend abgeschlossen. In der Folge hat er das Resultat der Sondierungen gewürdigt und ein Verhandlungsmandat ausgearbeitet, das heute präsentiert wurde. Dabei sind seit dem Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens «InstA» bedeutende Fortschritte erzielt worden. Die definierten «Landezonen» für die heiklen Fragen vereinfachen eine Lösungsfindung; bzgl. Unionsbürgerrichtlinie wurden Wege gefunden, um die Einwanderung in die Sozialwerke zu verhindern; auch im Bereich der Flankierenden Massnahmen (FlaM) wurden deutliche Fortschritte erzielt: Die EU garantiert die Fortführung des sogenannten «dualen Vollzugsmodells» und ist auch bereit, einer sogenannten «non-regression clause» zuzustimmen, mit welcher das Unterschreiten des heutigen Lohnschutzniveaus durch die künftige Rechtsentwicklung ausgeschlossen wird.

Das präsentierte Verhandlungsmandat geht nun in die Konsultation an die Kantone und an die aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments. Ein Fortschritt, den der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst: Es ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung der «Bilaterale III» und damit zu wieder nachhaltig geordneten Verhältnissen mit der EU. Der Arbeitgeberverband wird die erarbeiteten und durch den Bundesrat zur Verfügung gestellten Unterlagen im Detail analysieren und einen konstruktiven Beitrag leisten.

Aus Sicht des Arbeitgeberverbandes gilt es, bald im neuen Jahr mit den Verhandlungen zu starten. Weitere Verzögerungen wären für die Schweizer Wirtschaft schmerzhaft. Die bestehenden Marktzugangsabkommen, die für grosse, mittlere und kleine Unternehmen von vitalem Interesse sind, würden weiter erodieren. Als kleines Land im Herzen Europas ist die Schweiz mit ihrer stark exportorientierten Wirtschaft auf abgesicherte Beziehungen mit der EU angewiesen. Der Bundesrat ist gefordert und ist aufgefordert, hart zu verhandeln.

Die Arbeitgeber arbeiten weiterhin konstruktiv mit, auch damit das bisherige Lohnschutzniveau gehalten werden kann. Hingegen lehnen sie für die Wirtschaft höchst schädliche Forderungen wie die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen oder nationale Mindestlöhne ab, die ohnehin nichts mit den Verhandlungen mit der EU zu tun haben.

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