Die Altersvorsorge in der Schweiz braucht dringend Reformen, darüber sind sich alle einig. Wie diese aussehen soll, darüber scheiden sich die Geister. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist auf jeden Fall klar: Mit der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird kein Problem behoben, sondern weitere geschaffen.
Seit 2014 ist das Umlageergebnis der AHV im Minus, und das Defizit nimmt von Jahr zu Jahr zu. Innert weniger Jahre wird die Zahl der Rentner um eine Million Menschen wachsen. In Kombination mit einer tieferen Zuwanderung und unsicheren Wirtschaftsaussichten wird sich die jährliche AHV-Finanzierungslücke bis 2030 auf über fünf Milliarden Franken und 2035 sogar auf über zehn Milliarden Franken vergrössern – im besten Fall. Alleine um diese Lücke zu schliessen, braucht es gegen 3 Prozent zusätzliche Mehrwertsteuer, ein um vier Jahre höheres Rentenalter für Mann und Frau oder eine Kombination der beiden Massnahmen.
Deshalb braucht die AHV eine echte Reform und keinen weiteren, unterfinanzierten Leistungsausbau, wie mit der «Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente» geplant. Der SAV schlägt deshalb einen ausgewogenen Reformweg in Etappen vor. In einem ersten Schritt soll die AHV finanziell stabilisiert werden. Hierfür genügt eine moderate Mehrwertsteuererhöhung um 0,3 Prozentpunkte, gekoppelt mit der Angleichung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Letztere könnte auch mit einer gezielten Ausgleichsmassnahme verbunden sein. Dieser ausgaben- und einnahmenseitig ausgewogene Reformschritt würde die AHV-Finanzierung bis mindestens 2027 stabilisieren. Bis dann muss die politische Diskussion soweit fortgeschritten sein, dass eine zweite Reformetappe in Kraft gesetzt werden kann, die auch eine schrittweise allgemeine Rentenaltererhöhung miteinschliesst.
Der Umstand, dass die Angst um die künftige Altersvorsorge in den vergangenen Jahren stets auf den Spitzenplätzen des Sorgenbarometers der Schweizer Bevölkerung rangierte, dürfte deutlich genug den Volkswillen vor Augen führen: Sichere Renten, auch in Zukunft. Das bedarf jedoch ausgewogener Lösungen, und kein zusätzliches, unterfinanziertes Leistungsversprechen. Der Bevölkerung eine 13. AHV-Rente zu versprechen, obwohl die erste Säule ein immer grösser werdendes Finanzloch aufweist, ist unseriös.