Im Zuge der neuen Informationstechnologien hat das Homeoffice in den vergangenen Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt. Diese Entwicklung hat sich mit der Covid-19-Pandemie zusätzlich beschleunigt. Heutzutage üben viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die bei Schweizer Unternehmen angestellt sind, einen beträchtlichen Teil ihrer Tätigkeit als Telearbeit im Ausland aus.
Die Besteuerung des Einkommens aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist für Personen mit Wohnsitz im Ausland nach geltendem Recht nur dann vorgesehen, wenn sie ihre Arbeit physisch in der Schweiz ausüben.
Der Gesetzesentwurf des Bundesrates über die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis würde diese Rechtslücke füllen: Er soll eine allgemein gültige Steuergrundlage für Tätigkeiten schaffen, die ohne physische Präsenz in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers in der Schweiz ausgeübt werden. Insbesondere also für Telearbeit von einem Wohnort im Ausland aus.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt das neue Gesetz, das grenzüberschreitendes Homeoffice dauerhaft und mit entsprechender Rechtssicherheit ermöglicht.