Änderungen in den Sozialversicherungen für 2024
Per 1. Januar 2024 treten erste Änderungen der AHV-21-Reform in Kraft. Damit werden Massnahmen zur Stabilisierung der 1. Säule umgesetzt. Eine gewichtige Änderung ist die Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes auf neu 1,25 Prozent. Weiterlesen