Die Zukunft der AHV: Wichtige Weichenstellungen stehen an

8. Februar 2024 News

In rund drei Wochen geht es für die Schweizer Altersvorsorge und die Schweizer Bevölkerung um viel: Soll unsere erste Säule langfristig stabilisiert werden, braucht es ein NEIN zur 13. AHV-Rente für alle und ein JA zur Renteninitiative.

Die Abstimmungsunterlagen werden aktuell verschickt, die Initiativtexte zu Hause studiert und Meinungen ausgetauscht und gefestigt: In etwas mehr als drei Wochen entscheidet das Schweizer Stimmvolk über wichtige Reformvorschläge für die 1. Säule der Altersvorsorge. Einerseits ist dies die Initiative für eine 13. AHV-Rente, die allen Rentnerinnen und Rentnern eine zusätzliche Rente ausbezahlen möchte. Andererseits stimmen wir über die Renteninitiative ab, welche das Referenzalter auf 66 Jahre anheben und es anschliessend an die Lebenserwartung koppeln möchte.

NEIN zur verschwenderischen 13. AHV-Rente für alle

Die Initianten der Initiative für eine «13. Rente für alle» geben vor, den Kaufkraftverlust der Rentnerinnen und Rentner ausgleichen zu wollen, sie behaupten, die Vorlage sei «sozial», sie sagen die AHV sei «gesund» und die Schweiz «kann sich das leisten». Dem ist nicht so.

Bei der Lancierung der Initiative 2020 kam in der entsprechenden Medienmitteilung das Wort Kaufkraft kein einziges Mal vor. Die «exorbitant hohen Nationalbank-Überschüsse» wurden damals als Vorschlag zur Finanzierung der Ausgaben von jährlich vier bis fünf Milliarden Schweizer Franken genannt. Das Kaufkraftargument wurde später vorgeschoben, das Timing aus Sicht der Initianten ideal. In Tat und Wahrheit geht es ihnen aber um den Ausbau der 1. Säule und um die weitere Verstärkung der Umverteilung.

«Sozial» ist die Vorlage nicht, weil sie die Rentnergeneration pauschal bevorteilen will – egal, ob jemand vermögend ist oder nicht – und die arbeitstätige Bevölkerung für die Kosten aufkommen lässt. Das ginge primär zulasten der Jungen und des Mittelstands, denn die ärmeren Bevölkerungsschichten erhalten staatliche Zuschüsse wie etwa Prämienverbilligungen und die reicheren Bevölkerungsschichten belasten höhere Mehrwertsteuern sowie Lohnabgaben weniger stark. Die Ungerechtigkeit einer 13. AHV-Rente gipfelt darin, dass Personen mit hohen Renten auch noch einen deutlich höheren Rentenzuschlag erhalten würden als Personen mit geringen Renten.

Zu guter Letzt: Die AHV ist weder «gesund» noch verfügt sie über überschüssige Mittel, die beliebig verteilt werden könnten. Die AHV-Reserven, welche die Initianten gerne als Zeugnis ins Feld führen, dass die AHV über ausreichend Mittel verfügen, ist ein unredliches Argument und taugt nicht als Massstab. Es handelt sich um die Ausgleichs- und Sicherheitsreserve der AHV. Sie muss von Gesetzes wegen einer Jahresausgabe entsprechen und belief sich Ende 2022 auf 47 Milliarden Franken und damit auf 98 Prozent des erforderlichen Werts. Auch wenn diese Reserven bis 2030 noch etwas steigen (und anschliessend rasch sinken) – das macht die AHV noch nicht gesund. Entscheidend ist vielmehr das Umlageergebnis, also das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben. Dieses würde mit Einführung einer 13. AHV ab 2026 sofort negativ und das Defizit würde ohne dringende Zusatzfinanzierung steil ansteigend zunehmen.

Die 1. Säule dient der Existenzsicherung. Fakt ist, dass die AHV bei 10 bis 20 Prozent der Rentnerinnen und Rentner nicht zum Leben reicht. Hier kommen die Ergänzungsleistungen zum Zug, welche die Existenzsicherung garantieren. Sinnvolle und wichtige Mittel existieren bereits heute, um diese Menschen bedarfsgerecht zu unterstützen. Eine Giesskannenlösung, die Geld verschwendet und zulasten der Jungen und des Mittelstands geht, braucht es dazu nicht.

Die Initiative muss deshalb abgelehnt werden.

Für ein zeitgemässes Rentenalter

Die zweite Initiative, über die wir im März abstimmen – die Renteninitiative der Jungliberalen –, schlägt einen Automatismus vor, der die Finanzierung der AHV auf ein deutlich stabileres Fundament stellen würde. Das Rentenalter soll für alle bis 2033 auf 66 Jahre angehoben werden. Anschliessend würde es automatisch an die Lebenserwartung geknüpft werden. Gemäss den aktuellen Prognosen des Bundesamtes für Statistik wird das Rentenalter um knapp einen Monat pro Jahr ansteigen und im Jahr 2050 etwa 67 Jahre und 7 Monate betragen.

Heute ist es so, dass die Bevölkerung zwar immer länger lebt, dass sie aber nicht länger arbeitet – entsprechend ist die Altersvorsorge in Finanzierungsnöten. Verstärkt werden diese dadurch, dass es in der Schweiz immer weniger Beitragszahler pro Rentner gibt.

Die Idee der Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung wurde bereits erfolgreich in anderen europäischen Ländern eingeführt, beispielsweise in den Niederlanden und in Dänemark. Das hat sich bewährt. Sie belegen im Global Pension Index 2023 des Beratungsunternehmens Mercer bezüglich Nachhaltigkeit des Rentensystems die Plätze 1 und 3 (die Schweiz lediglich Platz 11).

Für Sektoren mit beispielsweise körperlich besonders anstrengenden Berufen sind Lösungen möglich – wie bereits heute – und Mitarbeitende können in den Vorruhestand gehen. Dies wird weiterhin möglich sein. Wie heute liegt es an den Sozialpartnern (Arbeitgeber und Arbeitnehmerorganisationen) Lösungen zu finden, die den Branchen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Die Initiative verdient die Unterstützung.

Wichtiger Abstimmungssonntag für die Altersvorsorge

Für die Arbeitgeber ist klar, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, um die Schweizer Altersvorsorge nachhaltig zu aktualisieren. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat es in der Hand, indem sie am 3. März 2024 die schädliche, verschwenderische 13. AHV-Rente ablehnt und die Renteninitiative annimmt. Es braucht keine Giesskanne, die an alle eine zusätzliche Rente verteilt, sondern zeitgemässe und sinnvolle Lösungen für die Altersvorsorge.