Sinnvolle Erleichterung der Arbeitsintegration von Flüchtlingen

15. August 2018 News

Der Bundesrat will die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen fördern und hat dazu auf Anfang 2019 verschiedene Verordnungsanpassungen in Kraft gesetzt. Die Arbeitgeber begrüssen insbesondere die Verfahrenserleichterung, dass die Erwerbstätigkeit dieser Personen künftig keiner Bewilligung mehr bedarf, sondern lediglich gemeldet werden muss.

Um die inländischen Arbeitskräfte noch besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hat der Bundesrat auch Massnahmen für eine erleichterte Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen verabschiedet. So wird ab Januar 2019 eine einfache Meldung seitens des Arbeitsgebers an die Arbeitsmarktbehörden genügen, damit Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Bisher ist ein gebührenpflichtiges Bewilligungsverfahren notwendig.

Wie der Schweizerische Arbeitgeberverband bereits in der Vernehmlassung betont hat, ist der Ersatz der Bewilligungs- durch eine Meldepflicht zu begrüssen. Die neue Regelung wird sich nun in der Praxis bewähren müssen. Insbesondere darf die damit einhergehende Entlastung der Arbeitgeber nicht durch neue Bürokratie – etwa bei den Kontrollen zur Überprüfung der gemeldeten Lohn- und Arbeitsbedingungen – umgehend wieder zunichte gemacht werden.