Hochspezialisierte Fachkräfte sind von entscheidender Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft. Mit ihren Kenntnissen treiben Sie komplexe Projekte voran und tragen damit massgeblich dazu bei, die innovative Entwicklung des hiesigen Wirtschaftsstandorts zu stärken – im internationalen Wettbewerb ein entscheidender Standortfaktor. Da der Pool an inländischen Spezialistinnen und Spezialisten begrenzt ist, sind die Unternehmen in hohem Masse darauf angewiesen, die dringend benötigten Mitarbeitenden auch im Ausland rekrutieren zu können.
Dass die Unternehmen angesichts des akuten Fachkräftemangels auch auf Rekrutierungen in Drittstaaten angewiesen sind, zeigt sich an der Ausschöpfung der Kontingente. So bekam der Schweizerische Arbeitgeberverband im Rahmen der Vernehmlassung Rückmeldungen, wonach die den Kantonen zugeteilte Kontingente nicht ausreichen. Angesichts dieser – für die Unternehmen äusserst hemmende – Situation hatte der Schweizerische Arbeitgeberverband eine leichte Erhöhung der Kontingente gefordert.
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, die Kontingente für das Jahr 2024 auf demselben Niveau wie im laufenden Jahr zu belassen. Damit können im nächsten Jahr bis zu 8500 qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutiert werden: 4500 mit einer Aufenthaltsbewilligung B und weitere 4000 mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L. Die separaten Kontingente für das Vereinigte Königreich bleiben mit 3500 Stück ebenfalls auf demselben Niveau.
Aus Sicht der Arbeitgeber wäre eine leichte Erhöhung der Kontingente angezeigt gewesen. Die Arbeitgeber sind dennoch erleichtert, dass der Bundesrat keine Kürzungen bei den Kontingenten vorgenommen hat. Dies hätte die Unternehmen im Kampf um die internationalen Spezialisten weiter unter Druck gesetzt. Einschränkende Kontingente gefährden die Entwicklung von Projekten mit hoher Wertschöpfung und damit unmittelbar auch Arbeitsplätze in der Schweiz. Eine leichte Erhöhung der Kontingente hätte zur Entspannung dieser Entwicklung beitragen können.