BFI-Botschaft 2025–2028: Einsparungen an der Schmerzgrenze

23. April 2024 News

Dem Finanzrahmen der BFI-Botschaft 2025–2028 stimmt der Schweizerische Arbeitgeberverband angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundeshaushalts grundsätzlich zu. Weitere Einsparungen, insbesondere Umverteilungen, lehnt der SAV ab.

Bereits im Vernehmlassungstext der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) zeichnete sich die angespannte Situation des Finanzhaushaltes des Bundes ab – wofür der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) grundsätzlich sein Verständnis ausdrückte.  Die dem Parlament vorgelegte Botschaft schnallt den Gürtel bei der Vergabe der finanziellen Unterstützung nun nochmals um 500 Millionen enger und stösst damit an die Grenze der Einsparmöglichkeiten. 

Kein Leistungsabbau zulasten der Berufsbildung 

Der SAV fordert, dass trotz Spardruck der im Berufsbildungsgesetz geregelte Prozentanteil der Bundesbeteiligung an den Kosten der öffentlichen Hand für die Berufsbildung (25 Prozent) sowie die Finanzierung der öffentlichen Anteile der höheren Berufsbildung weiterhin sichergestellt sind. Die wachsende Anzahl Lernender sowie ein möglicher Anstieg der Bildungskosten – unter anderem aufgrund der fortlaufenden Digitalisierung – wurden gemäss Botschaft in die Finanzplanung für die kommende Förderperiode einberechnet. Für den SAV ist es zudem wichtig, dass nach wie vor Projektfördergelder für die Berufsentwicklung sowie beispielsweise für SwissSkills zur Verfügung stehen. Dies ist mit dem aktuellen Finanzrahmen so vorgesehen. Es darf keine weitere Kürzung oder Umverteilung der Ausgaben geben, die einen Leistungsabbau und Kürzungen für die Berufsbildung zur Folge hätte.  

Zuständigkeiten müssen eingehalten werden – auch finanziell 

Von grosser Bedeutung ist es zudem eine weitere Erhöhung der Transparenz bei den Pauschalausgaben des Bundes zugunsten der Berufsbildung – auch unter Einbezug der Kosten der Kantone. Nur so ist eine nachvollziehbare Beurteilung von Einsparpotenzial und / oder ein erhöhter Finanzierungsbedarf möglich. 

Der SAV fordert weiter, dass die Zuständigkeiten eingehalten werden. Beim Projekt «viamia» unterstützt der er eine degressive Finanzierung seitens des Bundes, da die wirksame Umsetzung und damit eine erhöhte Arbeitsmarktfähigkeit mittelfristig die Sozialkosten in den Kantonen reduzieren sollte.  

Der SAV begrüsst, dass die Weiterbildung in der BFI-Botschaft als Priorität genannt und entsprechend gefördert wird. Allfällige Wettbewerbsverzerrungen durch Bundessubventionen und ein Zurückziehen von Betriebsbeiträgen sollen aber möglichst vermieden werden. Weitere Ausgaben zugunsten der Organisationen der Weiterbildung (OWB) sind für den SAV auch deshalb nicht zielführend.   

Weitere Kürzungen sind klar abzulehnen 

Zusammenfassend vertritt der SAV die Ansicht, dass generelle Zuständigkeiten sowie die Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben in sämtliche Bundeshaushaltsentscheide und politische Geschäfte einfliessen müssen und dass vor allem die stark gebundenen Mittel in allen Ausgabenfelder ganzheitlich überprüft werden müssen.  Aus Sicht der Berufsbildung wird der vorliegende Finanzrahmen gestützt, aber weitere Kürzungen und allfällige Verdrängungseffekte innerhalb der Bildungslandschaft zuungunsten der Berufsbildung klar abgelehnt. Sollten mehr Mittel seitens des Parlaments für die Bildung vorgesehen werden, gilt es, die Berufsbildung adäquat zu berücksichtigen.