Altersvorsorge: Es braucht langfristig sinnvolle und tragbare Lösungen

Die Schweizer Stimmbevölkerung sprach sich vergangenen Sonntag für die 13. AHV-Rente und gegen die Renteninitiative aus. Diese klaren Mehrheitsentscheide gilt es zu respektieren, auch wenn der Schweizerische Arbeitgeberverband das Resultat bedauert. Als wichtiger nächster Schritt gilt es Anpassungen vorzunehmen, so dass die Schweizer Altersvorsorge finanziell nachhaltig und stabil bleibt.

Am vergangenen Sonntag hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für einen AHV-Ausbau und gegen eine nachhaltige Sanierungsmassnahme entschieden: Die Initiative zur Einführung einer 13. AHV-Rente ab dem Jahr 2026 fand eine Mehrheit und die Renteninitiative wurde klar abgelehnt. 

Der Schweizerische Arbeitgeberverband respektiert den Volksentscheid, er bedauert ihn aber. Aus Überlegungen der Finanzierbarkeit und im Hinblick auf eine gezielte Unterstützung von bedürftigen Rentnerinnen und Rentnern hat er sich im Nein-Komitee zur 13. AHV-Rente engagiert und sich damit gegen die verschwenderische Giesskannenlösung ausgesprochen. Nachdenklich stimmt, dass es die Initiantinnen und Initianten geschafft haben, mit Halbwahrheiten und ohne die Finanzierung im Vorfeld sicherzustellen, eine Mehrheit für diesen enormen Sozialausbau zu mobilisieren. Mit dieser unverantwortlichen und kurzsichtigen Vorlage haben sie zudem der Generationengerechtigkeit einen Bärendienst erwiesen. Die Stimmbevölkerung unter 50 Jahren hat sich klar gegen das Vorhaben ausgesprochen.  

Es liegt nun an den Initiantinnen und Initianten, Lösungen aufzuzeigen, wie die Initiative umgesetzt und finanziert werden soll. Für die Arbeitgeber ist klar, dass sich die gesamte Bevölkerung, d.h. auch die begünstigten Rentnerinnen und Rentner, an den entstandenen Mehrkosten beteiligen muss und daher eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer – zumindest zu einem signifikanten Teil – eine gerechte und faire Lösung wäre. Man sollte aber weiterdenken: Die demografische Entwicklung zeigt klar, dass wir in den nächsten Jahren strukturelle Anpassungen treffen müssen, um die AHV finanziell langfristig zu stabilisieren. 

Die Diskussion um das Rentenalter und eine nachhaltige Reform der Altersvorsorge wird die Schweiz weiter beschäftigen. Die Arbeitgeber werden darauf hinwirken, tragfähige und realistische Lösungen zu finden. Dies einerseits für die 1. Säule, für welche der Bund im Jahr 2026 Reformen vorschlagen muss. Andererseits aber auch schon kurzfristiger, nämlich für die BVG-Reform, über die wir in der zweiten Jahreshälfte abstimmen werden. Mit dieser vom Bundesrat präsentierten Reform werden tiefere Arbeitspensen versichert, so dass auch Teilzeit- oder Mehrfachbeschäftigte in die 2. Säule einzahlen und später eine Rente beziehen können. Ebenfalls werden die Altersgutschriften (die BVG-Lohnabzüge) geglättet und nur noch in zwei Stufen unterteilt. Indem die zweite Stufe bereits mit 45 Jahren erreicht ist, werden ältere Arbeitnehmende finanziell attraktiver auf dem Arbeitsmarkt. 

Die Arbeitgeber sind überzeugt, dass diese BVG-Reform ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und zukunftsgerichtete Altersvorsorge ist. Das ist nach dem vergangenen Abstimmungssonntag nun noch bedeutender als zuvor.