Änderungen in den Sozialversicherungen für 2023
2023 werden die Renten nicht nur an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst, sondern auf Begehren des Parlaments auch nachträglich der Teuerung. Die Arbeitgeber sprachen sich im Vorfeld gegen diese unausgewogene Anpassung aus. Auch den bei 1 Prozent belassenen BVG-Mindestzinssatz können die Arbeitgeber aufgrund der aktuellen Börsenentwicklungen nur teilweise nachvollziehen. Weiterlesen