13. AHV-Rente: Finanzierung mittels Mehrwertsteuer- und Rentenaltererhöhung

Nach der Annahme durch das Volk schlägt der Bundesrat zwei Varianten zur Finanzierung vor: eine Finanzierung mittels Lohnprozenten sowie eine Mischfinanzierung mittels Lohnprozenten und zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten. Die Arbeitgeber würden eine ausschliessliche Finanzierung durch höhere Mehrwertsteuern bevorzugen. Es wäre die Lösung, welche Wirtschaft und Mittelstand am wenigsten belastet, die Finanzierung fair über die Bevölkerung verteilt und unsere Sozialwerke langfristig am stabilsten hält. Dass diese Variante nun gar nicht vorgeschlagen wird, erstaunt.

Nach Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente soll die AHV-Rente für Menschen im Pensionsalter ab 2026 um 8,33 Prozent erhöht werden. Und zwar mittels einer einmaligen Auszahlung in Form einer 13. Rente – wie der Bundesrat am 27. März bekanntgegeben hat. Die anfallenden Mehrkosten belaufen sich ab 2026 auf 4,2 Milliarden Franken und ab 2030 auf rund 5 Milliarden Franken jährlich – Tendenz steigend. Nun ist auch bekannt, wie der Bundesrat diese Mehrkosten finanzieren möchte: Er schlägt eine Variante mit höheren Lohnbeiträgen von +0,8 Prozent sowie eine zweite Variante mit Lohnbeiträgen (+0,5 Prozent) und höherer Mehrwertsteuer (+0,4 Prozent) vor. Zudem will er den Anteil des Bundes an die AHV senken.  

Von vorneherein illusorisch waren Ideen wie eine Finanzierung «aus frei werdenden Mitteln» der Arbeitslosenversicherung; eine nationale Erbschaftssteuer wurde 2015 letztmals mit über 70 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt und ist ebenfalls abwegig, weil die AHV auf eine wiederkehrende, verlässliche Finanzquelle angewiesen ist; eine Finanztransaktionssteuer klingt verlockend, doch ist erstens weder klar, was genau besteuert werden soll, und zweitens kennt die Schweiz mit der Umsatzabgabe auf den Kauf und Verkauf von Wertschriften bereits eine Finanztransaktionssteuer. Eine neue, breiter gefasste Finanztransaktionssteuer würde zum Eigentor werden, nämlich dann, wenn die bekanntermassen flexiblen und mobilen Finanztransaktionen ins Ausland abwandern – mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen und tieferen Finanzsteuereinnahmen. Eine «Finanzierung» durch Einsparungen im Bundeshaushalt – wie es die SVP vorschlägt – wäre politisch kaum umzusetzen. Zu unterschiedlich sind die Vorstellungen, in welchen Bereichen gespart werden soll.  

Der Ausbau der AHV ist nicht schmerzfrei zu haben 

Der pro Jahr mehrere Milliarden kostende AHV-Ausbau würde – anders als von den Initiantinnen und Initianten behauptet – auch den Mittelstand belasten, beziehungsweise besonders ihn, wenn es nach dem Bundesrat geht. Das ist spätestens seit Bekanntwerden seiner Finanzierungsvorschläge allen klar, auch wenn die Gegner der Initiative im Vorfeld der Abstimmung wann immer möglich darauf hingewiesen hatten.  

Höhere Mehrwertsteuer in Kombination mit struktureller Anpassung 

Im Hinblick auf die momentan vorliegenden Finanzierungsoptionen des Bundesrates sprechen sich die Arbeitgeber, wenn, dann für eine Finanzierung der 13. AHV-Rente mittels Mischfinanzierung aus Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen aus. Mit der Mehrwertsteuer kann auf ein bereits bestehendes Instrument zurückgegriffen werden. Zudem ist diese Finanzierungslösung fair, indem alle einen Beitrag leisten und damit – im Gegensatz zu nur zusätzlichen Lohnabgaben – auch die vom Ausbau profitierenden Rentnerinnen und Rentner. Eine Überwälzung der Kosten ausschliesslich auf die erwerbstätige Bevölkerung wäre dagegen unsolidarisch und einseitig. Es gilt zu bedenken, dass die Stimmbevölkerung unter 50 Altersjahren die 13. AHV-Initiative deutlich abgelehnt hat.  

Strukturelle Sanierungsmassnahmen sind dringlich, wichtig und unausweichlich, soll der Mittelstand nicht in regelmässigen Abständen zusätzlich belastet werden. Deshalb muss eine Erhöhung des Referenzalters – beispielsweise im Rahmen der Lebensarbeitszeit – so bald wie möglich politisch diskutiert und konkretisiert werden. Die Arbeitgeber unterstützen es, dass eine Erhöhung des Rentenalters ein fester Bestandteil der AHV-Reform 2026 wird und sind bereit, an Lösungen mitzuarbeiten.  

Im Hinblick auf die Finanzierung der temporären Senkung des Bundesbeitrags an der AHV-Finanzierung bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform ist für die Arbeitgeber eine Entnahme von Mitteln aus dem AHV-Fonds nur so lange vertretbar, wie der Fondsbestand 100 Prozent oder mehr beträgt.