Home → Verordnungsrevision
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt generell die Aufnahme von flexiblen Arbeitsbedingungen in die Verordnung 2 des Arbeitsgesetzes. Diese Sonderregeln sollen nun auch einem Teil der Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich entgegenkommen.
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Die Arbeitgeber unterstützen bei der geplanten Revision der Verordnungen 1 und 2 des Arbeitsgesetzes die Absicht, auf die Einreichung «unnötiger» Gesuche für die Nacht- und Sonntagsarbeit zu verzichten. Dabei erachten sie die Vereinfachung der Prozesse und den Abbau administrativer Hürden für Unternehmen als wichtige Ziele, während sie einige Vorschläge im Zusammenhang mit der Umsetzung ablehnen.
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Die Arbeitgeber unterstützen die Ausrichtung der «Weiterentwicklung der IV» mit Ergänzungen zu einigen Punkten. Sie weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass damit die strukturellen und insbesondere die finanziellen Probleme der IV nicht gelöst sind. Die eigentliche Sanierung der IV muss noch angegangen werden.
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Die Arbeitgeber begrüssen die Anpassung in der Arbeitslosenversicherungsverordnung und die Schaffung der neuen Informationssystemeverordnung.
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