Zusätzlicher Erwerbsanreiz für Eltern dank höherem Steuerabzug

15. Juni 2021 News

Gemäss dem Nationalrat sollen die steuerlichen Abzüge für die externe Kinderbetreuung auf maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr erhöht werden. Die Arbeitgeber unterstützen die Vorlage, mit der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird.

Der Nationalrat hat mit 145 zu 32 Stimmen einem Gesetzesentwurf zugestimmt, wonach die Kosten für die externe Kinderbetreuung künftig bis maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr von den Steuern abgezogen werden können. Die Annahme durch den Erstrat erfolgt, nachdem die Anpassung der Steuerabzüge für externe Kinderbetreuung im Paket mit der Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge im September 2020 von den Stimmbürgern verworfen worden war. Schon vor der Abstimmung hatte die parlamentarische Initiative Markwalder (20.455) den Ansatz aufgenommen, der in den jetzigen Gesetzesentwurf mündete.

Statt wie bisher 10’100 Franken sollen Eltern neu maximal 25’000 Franken an Drittbetreuungskosten pro Kind von den Steuern abziehen können. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst diesen Schritt, der Eltern einen zusätzlichen Anreiz gibt, ihr Kind fremdbetreuen zu lassen und sich verstärkt im Arbeitsmarkt einzubringen.

Die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für den SAV ein zentrales Anliegen, denn damit wird den gut qualifizierten Müttern der Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtert und deren Karrierechancen und Einkommen erhöht. Dadurch wird nicht nur dem Arbeitskräftemangel entgegengewirkt, sondern sukzessive sinken auch die Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann.

Die rund 10 Mio. Franken Kosten dieser Erhöhung werden über die Zeit durch die höheren Einkommenssteuern von Müttern und Vätern als Folge von höheren Arbeitspensen kompensiert werden.