Wiedereinstieg nach freiwilliger Pause: Nationalrat will Bericht aber kein Pilotprojekt

31. Mai 2024 News

Zwei Vorlagen zum Thema Weiterbildungen oder Umschulungen für Personen, die freiwillig aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, wurden in der Sommersession vom Nationalrat beraten. Die Motion lehnt die Grosse Kammer ab und erkennt damit die Wirksamkeit der bestehenden Massnahmen an. Das niederschwelligere Postulat hingegen nimmt er an und beauftragt den Bundesrat, einen Bericht zu erstellen.

Wer nach einer längeren freiwilligen Absenz vom Arbeitsmarkt – zum Beispiel, um sich um die Kinder zu kümmern – wieder in einen Beruf zurückkehren möchte, soll stärker unterstützt werden. Das forderten zwei Vorlagen, die heute im Nationalrat beraten wurden.  

In einer Motion wird der Bundesrat beauftragt, ein Pilotprojekt mit einem oder mehreren Kantonen durchzuführen. Betroffene Personen sollen zu Umschulungszwecken finanzielle Unterstützung für eine Weiterbildung oder eine neue Berufsausbildung erhalten. Eine zweite Vorlage, ein Postulat, fordert den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzeigen, wie die betroffenen Personen finanziell unterstützt werden können. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) spricht sich gegen beide Vorlagen aus, weil die Zielgruppe sehr heterogen ist und er der Ansicht ist, dass die existierenden Massnahmen ausreichen und Zuständigkeiten, insbesondere zwischen Bund und Kantone, bewahrt werden müssen. Insbesondere ist es aus Sicht des SAV nicht zielführend, hochqualifizierten Frauen einen weiteren Anreiz zu geben, sich länger und vermehrt gänzlich freiwillig aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen. Für die Geringqualifizierten gibt es bereits eine Reihe von Massnahmen, die seitens Bund und Kantone getroffen werden. 

Der Nationalrat entscheidet bei den beiden Vorlagen, die beraten wurden, unterschiedlich: Er spricht sich deutlich gegen die Motion, die ein Pilotprojekt verlangt, aus. Das Postulat, das einen Bericht zur Finanzierungsmöglichkeit vorsieht, nimmt er hingegen knapp an. Für die Arbeitgeber zeigt dies, dass die Grosse Kammer mit der Ablehnung die vorhandenen Massnahmen und deren Wirksamkeit anerkennt. Der SAV erwartet, dass das breite Spektrum der vorhandenen Massnahmen und deren Wirkung auf die unterschiedlichen Zielgruppen im Bericht aufgezeigt wird.