Familienzulagengesetz: Längere Übergangsfrist angenommen

15. März 2024 News

Der Ständerat bereinigte in der Frühlingssession 2024 die Differenz in Bezug auf die Änderung des Familienzulagengesetzes. Die Übergangsfrist zur Einführung eines vollen Lastenausgleichs beträgt neu drei anstatt nur zwei Jahre. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen Entscheid, nicht aber die Gesetzesänderung an sich.

Die Einführung des vollen Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen ist seit der Zustimmung durch den Nationalrat in der Wintersession 2023 beschlossen. Damit werden künftig die unterschiedlichen Belastungen durch Familienzulagen – die durch Beiträge der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden finanziert werden – aller in einem Kanton tätigen Familienausgleichskassen vollständig ausgeglichen. Eine Differenz bestand noch bei der Dauer der Übergangsfrist zur Einführung des Systemwechsels: Der Entwurf des Bundesrates sah zwei Jahre vor, der Nationalrat sprach sich im vergangenen Dezember für drei Jahre aus. In der Frühlingssession 2024 schloss sich der Ständerat nun diesem Entscheid deutlich an. 

Aus Sicht der Arbeitgeber ist diese Anpassung sinnvoll. Die zuerst vorgeschlagene Übergangsfrist von zwei Jahren wäre für den vollständigen Systemwechsel zu kurz gewesen. Die Änderung des Gesetzes an sich begrüsst der Schweizerische Arbeitgeberverband jedoch nicht: Die Einführung eines zwingenden, vollen Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen ist ein Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und damit in den Föderalismus. Ausserdem wird die Privatwirtschaft, welche teilweise eigene Verbands- und Branchenausgleichskassen hat, geschwächt.