Erhöhung und Lockerung der Kontingente für eine starke Wirtschaft

14. Juli 2023 Vernehmlassungen

Angesichts des herrschenden Fachkräftemangels und der sich zukünftig noch stärker abzeichnenden Abhängigkeit der Wirtschaft von der Zuwanderung beantragen die Arbeitgeber für 2024 eine Erhöhung der Drittstaatenkontingente. Sie fordern zudem eine gezielte und arbeitsmarktorientierte Lockerung der Zulassungspraxis zugunsten tieferer Qualifikationen.

Der Bundesrat legt jedes Jahr fest, wie viele hochqualifizierte Arbeitskräfte die Schweizer Wirtschaft aus Staaten ausserhalb von EU/EFTA und aus Grossbritannien rekrutieren darf. Der angespannte Schweizer Arbeitsmarkt in Verbindung mit der demographischen Entwicklung und einem Strukturwandel hin zu Arbeitsplätzen mit immer mehr hochqualifizierten Tätigkeiten kann seinen Arbeitskräftebedarf je länger desto weniger mit inländischen Arbeitskräften decken. Folglich wird die Schweiz in Zukunft tendenziell noch stärker als bisher auf die Zuwanderung angewiesen sein wird. Die Rekrutierung aus den EU/EFTA-Staaten, welche eine ähnliche demografische Entwicklung wie die Schweiz durchlaufen, dürfte dabei zunehmend schwieriger werden. Umso stärker sind auch Schweizer Unternehmen auf Spezialisten aus Drittstaaten angewiesen.

Diese Einschätzung gilt auch, falls die Schweiz im Sog einer weltwirtschaftlichen Abkühlung von einer schwächeren Konjunktur betroffen sein sollte: Viele Branchen rechnen auch dann mit einer weiterhin hohen Nachfrage nach Fachkräften aus Drittstaaten und damit mit einer hohen bis sehr hohen Ausschöpfung der Kontingente im Jahr 2024. Einschränkende Kontingente für Drittstaatenangehörige erweisen der Schweizer Wirtschaft dabei einen Bärendienst. Denn sie schützen nicht inländische Arbeitsplätze, sondern gefährden Projekte mit hoher Wertschöpfung – und damit auch Arbeitsplätze in der Schweiz.

Deshalb fordert der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) folgende Kontingentszahlen:

  • Eine Erhöhung der Drittstaatenkontingente von 8’500 auf 9’500 Einheiten, davon 5’500 Kontingente B (Aufenthaltsbewilligungen) und 4’000 Kontingente L (Kurzaufenthaltsbewillligungen)
  • Eine Integration der separaten UK-Kontingente in das Drittstaatenkontingent lehnt der SAV ab. Die Kontingente für britische Staatsangehörige sollen im diesjährigen Umfang auf mindestens 3’500 Einheiten festgelegt werden.
  • Die Anzahl der Dienstleistungserbringenden aus den EU/EFTA-Staaten ist mindestens auf dem gleichen Niveau wie 2023, respektive bei 3’500 Kontingenten, beizubehalten (500 B- und 3’000 L- Bewilligungen).

Der SAV fordert zudem eine Lockerung der Zulassungspraxis hin zu tieferen Qualifikationen. Die Kontingente sollen nicht nur hochqualifizierte, sondern auch qualifizierte Arbeitskräfte umfassen.