Die Flankierenden Massnahmen bewähren sich

11. Juni 2020 News

Die Anzahl Kontrollen zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen übertraf im 2019 das festgelegte nationale Ziel bei weitem. Dies zeigt der Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen. Für die Arbeitgeber haben sich diese Massnahmen bewährt, um das Schweizer Lohnniveau zu schützen und Verstösse von Arbeitsbedingungen zu ahnden.

Laut dem diesjährigen Vollzugsbericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) zur Umsetzung der FlaM werden in der Schweiz die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen nachweislich eingehalten. «Die Resultate der Kontrolltätigkeit zeigen, dass die Massnahmen greifen», sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, anlässlich der Präsentation des Berichts für 2019.

Im vergangenen Jahr wurden 24’033 Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebern durchgeführt, wobei der Fokus auf dem verarbeitenden Gewerbe und dem Baunebengewerbe lag. Gleichzeitig wurde der Erwerbsstatus von 5’993 meldepflichtigen Selbstständigerwerbenden geprüft. Auf der Arbeitnehmerseite wurden die meldepflichtigen Entsandten geprüft, wobei sich die Zahl der Kontrollen auf 26’688 belief. Laut Seco wurde bei den Personenkontrollen im Gastgewerbe am meisten Kontrollen durchgeführt. Diese Zahlen zeigen, dass das auf nationaler Ebene festgelegte quantitative Ziel auch 2019 übertroffen wurde.

Bei den Schweizer Arbeitgebern wurden prozentual weniger Kontrollen durchgeführt als bei den Entsandten. Das Seco erklärt diesen Unterschied einerseits damit, dass das Unterbietungsrisiko der in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen bei den hiesigen Unternehmen kleiner ist. Andererseits können die Kontrollen bei diesen Unternehmen auch noch rückwirkend für längere Perioden durchgeführt werden. Deshalb sei die Kontrollintensität bei Schweizer Arbeitgebern und bei entsandten Arbeitnehmern nur bedingt miteinander vergleichbar, schlussfolgert das Seco.

Die Seco-Auswertung zeigt einmal mehr, dass die Arbeitgeber die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen weitgehend einhalten und das bestehende FlaM-Instrumentarium zur Bekämpfung von Verstössen funktioniert. Dank den risikobasierten, gezielten Kontrollen werden Missbräuche aufgedeckt und geahndet. Entscheidend für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist die Qualität, nicht die Quantität der Kontrollen. Die Flankierenden Massnahmen sind ein wirksames arbeitsmarktliches Gegenstück zum freien Personenverkehr. Die Kündigungsinitiative der SVP, die die Abschaffung der Personenfreizügigkeit fordert, muss deshalb bekämpft werden. Die Erfolgsgeschichte dieses Kontrollinstruments belegt, dass die Kündigungsinitiative ins Leere schiesst.