Home → Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt generell die Aufnahme von flexiblen Arbeitsbedingungen in die Verordnung 2 des Arbeitsgesetzes. Diese Sonderregeln sollen nun auch einem Teil der Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich entgegenkommen.
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Im Jahr 2017 hat das Bundesgericht die Einführung eines branchenübergreifenden Mindestlohns im Kanton Neuenburg geschützt. Seither haben mit Jura, Genf und Tessin weitere Kantone einen obligatorischen Mindestlohn eingeführt. Am 13. Juni wird mit Basel-Stadt erstmals ein Kanton der Deutschschweiz über einen gesetzlich verankerten Mindestlohn befinden. Wird die Initiative «Kein Lohn…
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Die Anforderungen an die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) werden definitiv nicht gesenkt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die politischen Vorstösse nicht unterstützt, die nach dem Nichteintreten des Ständerats vom Tisch sind.
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Viele Unternehmen und Branchen kannten bereits einen Vaterschaftsurlaub. Diese vertraglichen Regelungen werden auf Anfang 2021 durch den in vielen Fällen weitergehenden gesetzlichen Vaterschaftsurlaub ersetzt. Bisherige sozialpartnerschaftliche Absprachen werden damit obsolet. Forderungen nach weitergehenden bezahlten Urlaubstagen sind mitten in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise nach Ansicht der Arbeitgeber realitätsfremd.
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