Mehr Kontrollen verbessern den Vollzug der flankierenden Massnahmen nicht

23. August 2017 News

Ab 2018 muss die Einhaltung der hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit mit mindestens 35’000 – statt wie bisher 27’000 – Kontrollen jährlich überprüft werden. Diese höhere Mindestkontrollzahl hat der Bundesrat in der Entsendeverordnung verankert. Um den Vollzug der bewährten FlaM weiter zu verbessern, wäre jedoch bei der Qualität – nicht der Quantität – der Kontrolltätigkeit anzusetzen.

Der Bundesrat hat bestimmt, dass ab 2018 eine höhere Mindestzahl jährlicher Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit gilt. Die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schreibt neu 35’000 statt wie bisher 27’000 Kontrollen zur Einhaltung der minimalen Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen vor.

Wie selbst der Bundesrat in einer Medienmitteilung schreibt, werden die hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen schon heute deutlich häufiger überprüft, als gemäss Verordnung gefordert ist. Im vergangenen Jahr waren es beispielsweise insgesamt 42’000 Kontrollen. Aus Sicht der Arbeitgeber wäre die Erhöhung der Mindestkontrollzahl denn auch nicht nötig gewesen. Sie bringt keine weitere Verbesserung des Vollzugs der flankierenden Massnahmen. Wirkungsvoller wäre es, dort anzusetzen, wo wirklich ein Handlungsbedarf besteht: bei grundlegenden Umsetzungsschwierigkeiten, etwa der richtigen Branchenzuordnung von Entsendemeldungen. Zudem dürfte es dank vermehrt risikobasierten, gezielten Kontrollen in Risikobranchen und -unternehmen künftig möglich sein, mit weniger – statt mehr – Kontrollen noch effizienter Missbräuche aufzudecken und zu ahnden. Entscheidend ist also auch hier die Qualität, nicht die Quantität der Kontrollen.