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Kurzarbeit

Arbeitsmarkt

Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten soll verlängert werden

7. April 2026

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) plant, dem Bundesrat zu beantragen, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung weiterhin bei 24 Monaten zu belassen. Die Arbeitgeber begrüssen dieses Vorgehen angesichts der weiterhin herausfordernden wirtschaftlichen Lage.

Arbeitsmarkt

US-Zölle: Arbeitsmarkt stabilisieren mit Kurzarbeitsentschädigung

11. August 2025 News

Die von den USA verhängten Zölle auf Schweizer Exportgüter stellen den hiesigen Arbeitsmarkt vor Herausforderungen. In diesen turbulenten Zeiten ist die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein bewährtes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und konjunkturell bedingte Entlassungen zu vermeiden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich für eine weitere Verlängerung der KAE-Bezugsdauer ein.

Arbeitsmarkt

WBF beantragt Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung

28. Februar 2025 News

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) plant, dem Bundesrat zu beantragen, die maximale Dauer der Kurzarbeitsentschädigung bei 18 Monaten zu belassen. Die Arbeitgeber hatten sich aufgrund der schwierigen Lage der Industrie für diesen Schritt eingesetzt und begrüssen ihn.

Bildung Arbeitskräfte Berufliche Grundbildung

Rückwirkende Teilrevision für Berufsbildende

24. Januar 2024 News

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 beschlossen, die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft zu setzen. Damit können Berufsbildnerinnen und -bildner sowie Praxisbildnerinnen und Praxisbildner Lernende auch während Kurzarbeit ausbilden.

Arbeitsmarkt

Kurzarbeitsentschädigung in der Energiemangellage

6. Oktober 2022 News

Das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) hat in einem Merkblatt für Betriebe erste wichtige Fragen rund um die Kurzarbeitsentschädigung beantwortet. Noch sind allerdings nicht alle Fragen geklärt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband wirkt auf eine weitere Klarstellung hin.