Angesichts der fortdauernden, in den nächsten Wochen eher noch zunehmenden Unsicherheit über den Verlauf der Corona-Pandemie unterstützt der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) die vom Bundesrat vorgeschlagenen zeitlich begrenzten Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung grösstenteils. Der SAV befürwortet die vorgeschlagene Beibehaltung des summarischen Abrechnungsverfahrens und die rückwirkende Aufhebung der Karenzzeit per 1. Januar 2022. Ebenfalls unterstützt der SAV die rückwirkende Wiedereinführung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für bestimmte Personengruppen, die in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer oder in einem Lehrverhältnis stehen oder für Arbeitnehmer auf Abruf.
Der SAV unterstützt auch Anträge seiner Mitglieder HotellerieSuisse und GastroSuisse. Dazu gehört beispielsweise die Verlängerung der Aufhebung der Karenzfrist und das Beibehalten des summarischen Verfahrens bis mindestens Ende Juni 2022.