Das Parlament hat in der laufenden Sommersession 17 Nachtragkredite in der Höhe von 2,7 Milliarden Franken (22.007) genehmigt. Beim wohl umfangreichsten Teil des Kredits handelte es sich um den Bundesbeitrag an Arbeitslosenversicherung. Dieser wurde infolge des Bundesgerichtsentscheid über die Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei kurzarbeitenden Arbeitnehmenden im Monatslohn nötig. Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil fest, dass im summarischen Abrechnungsverfahren für die Kurzarbeit die Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsentschädigungen auch bei Angestellten im Monatslohn zu berücksichtigen sind. Infolge dieses Urteils hatte der Bundesrat das summarische Abrechnungsverfahren im Januar 2022 korrigiert und im März 2022 bekannt gegeben, dass die Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung beantragen können.
Während der Nationalrat dem Nachtrag deutlich zustimmte, war der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung in der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) umstritten. Entgegen der Empfehlung der zuständigen Kommission stimmte die kleine Kammer dem Nachtragskredit mit 25 zu 17 Stimmen zu. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid, der die Nachzahlungen an die Unternehmen ermöglicht. Er erwartet nun aber auch, dass diese Nachzahlungen möglichst rasch und unbürokratisch abgewickelt werden.