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Die Schweiz und Italien haben eine Erklärung unterzeichnet, in der Regeln für die Besteuerung von Homeoffice festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit steuerfrei von zu Hause aus erledigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Einigung.
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Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in leicht gekürzter oder aktualisierter Form. Unvorhersehbare Krisen stellen die Gesellschaft und die Wirtschaft auf eine harte Probe. Die auch im internationalen Vergleich erfolgreiche Krisenbewältigung der Schweiz dürfte nicht zuletzt auch auf das Bestreben zurückzuführen…
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Als Sommerserie publiziert der Schweizerische Arbeitgeberverband einzelne Beiträge des kürzlich publizierten Jahresberichts in aktualisierter Form. Den Anfang macht das grenzüberschreitende Homeoffice.
Durch die Pandemie hat sich das Homeoffice rasant ausgebreitet und betrifft auch einen grossen Teil der rund 350'000 in der Schweiz tätigen Grenzgänger. Die Schweiz und Frankreich haben sich nun auf eine dauerhafte Lösung für die Besteuerung der Einkünfte aus dem Homeoffice geeinigt.
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Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine dauerhafte Lösung für die Besteuerung der Einkünfte aus dem Homeoffice geeinigt. Ab dem 1. Januar 2023 wird bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr aus dem Homeoffice möglich sein, ohne dass die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit in Frage gestellt wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüßt diese Einigung.
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