Grenzüberschreitendes Homeoffice: Die Arbeitgeber begrüssen Steuerabkommen mit Italien

13. November 2023 News

Die Schweiz und Italien haben eine Erklärung unterzeichnet, in der Regeln für die Besteuerung von Homeoffice festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit steuerfrei von zu Hause aus erledigen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diese Einigung.

Am 10. November 2023 unterzeichneten Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti eine Erklärung, um die Frage der Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern dauerhaft zu regeln.

Dank dieser Erklärung haben Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit von zu Hause erledigen, ohne dass dadurch weder der Grenzgängerstatus noch die Besteuerungsregel in Frage gestellt werden.

Die Schweiz und Italien haben ausserdem beschlossen, die am 20. April 2023 eingeführte Übergangslösung zu verlängern. Die zuständigen Behörden der beiden Staaten werden bis Ende November 2023 die Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängern im Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 festlegen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst dieses Abkommen, das er seit langem gefordert hatte, da es dem Bedürfnis der betroffenen Unternehmen und der Grenzgänger entspricht.