Grenzüberschreitendes Homeoffice: Die Arbeitgeber begrüssen Steuerabkommen mit Frankreich
Die Schweiz und Frankreich haben sich auf eine dauerhafte Lösung für die Besteuerung der Einkünfte aus dem Homeoffice geeinigt. Ab dem 1. Januar 2023 wird bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr aus dem Homeoffice möglich sein, ohne dass die Besteuerung von Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit in Frage gestellt wird. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüßt diese Einigung. Weiterlesen